Kamp-Lintfort Freiheitsstrafen für Handyshop-Betrüger

Kamp-Lintfort · Weil sie in mehr als 100 Fällen mit falschen Angaben Verträge für teure Smartphones abgeschlossen haben und dadurch Schaden im fünfstelligen Bereich anrichteten, müssen drei Männer ins Gefängnis.

Zu Freiheitsstrafen hat die auswärtige Strafkammer jetzt drei Handybetrüger verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Männer in Internetshops in Kamp-Lintfort und Umgebung mit falschen Angaben Verträge abgeschlossen und einen hohen Schaden angerichtet. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag im fünfstelligen Bereich.

Zunächst hatte auch der Betreiber des Geschäfts in Kamp-Lintfort unter Verdacht gestanden. Indes soll einer seiner Mitarbeiter die Schwachstelle im Betrieb gewesen sein. Der muss jetzt wegen Betrugs, zum Teil in Tateinheit mit Unterschlagung und Urkundenfälschung, für drei Jahre ins Gefängnis. Er bestreitet jedoch seine Schuld. Die gefälschten Unterlagen soll er von einem Mitangeklagten erhalten haben.

Es war wohl gar nicht so schwer zu betrügen, stellte sich während der mehrtägigen Hauptverhandlung heraus. Gehen Kunden in einen Handy-Shop, müssen sie Ausweis und Bankverbindung vorlegen, außerdem den Vertrag ausfüllen und unterschreiben. Der Ausweis wird kopiert, meist ein hochwertiges Mobiltelefon für den Abschluss überreicht und der Mitarbeiter kassiert eine Prämie. Viele der eingetragenen Kunden soll es in Kamp-Lintfort aber gar nicht gegeben haben. In über 100 Fällen handelte es sich um fiktive Personen.

Der Mitarbeiter soll sich diese Unterlagen verschafft haben, um die Provisionen zu erhalten. Einer der Angeklagten hatte zugegeben, mit Hilfe eines Computerprogramms Personalausweise eingescannt und verändert zu haben. In einigen Fällen hatte er sogar seinen eigenen Ausweis genommen und anschließend nur den Namen verändert. Jedoch stelle sich heraus, dass auf diesen Kopien immer das Gültigkeitsdatum das selbe war. Das hätte den Mitarbeitern auffallen müssen, hätten sie nicht mit dem Fälscher unter einer Decke gesteckt. Das Gericht sprach von einer Vielzahl von Taten. Von rund 400 angeklagten Fällen konnte allerdings nur ein Teil nachgewiesen werden.

(BL)
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