Moers Freie Fahrt mit Blaulicht - auch ohne Einsatz?

Moers · Hat ein DRK-Fahrer Sirene und Blaulicht missbräuchlich verwendet? Die Frage stellt ein Autofahrer nach einem Vorfall auf der Autobahn bei Moers. Das DRK will sich nicht zu der Sache äußern.

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Es ist Freitag, der 13. Riza Koyuncu ist auf dem Weg von der A42 auf die A57 Richtung Köln. Vom Beschleunigungsstreifen möchte er im Reißverschlussverfahren auf die Autobahn auffahren. Platz genug hat er. Doch plötzlich beschleunigt ein Fahrzeug des Deutschen Roten Kreuzes mit Moerser Kennzeichen. Laut Koyuncu wird es "sehr eng", an dem DRK-Fahrzeug gehen Sirenen und Blaulicht an, der DRK-Fahrer betätige die Lichthupe. Der erste Gedanke Koyunzus: Es muss sich um einen Notfall handeln. "Geschockt bin ich und alle anderen Fahrzeuge in meinem Umkreis seitlich gefahren um die Rettungsgasse zu bilden", beschreibt er. Doch dann seien Sirene, Blaulicht und Fernlicht ausgegangen. Das DRK-Auto sei weitergefahren "als sei nichts passiert". Koyuncu: "Nun hätte ich gerne gewusst, ist das ein Fehlalarm gewesen. So dass die Meldung genau bei ihm eingegangen ist als ich von Beschleunigungsstreifen wechseln wollte? Oder wollte er mich nur in die enge drängen und mir Angst machen? Falls es so ist, halte ich es für eine Frechheit, dann noch mit Blaulicht zu provozieren."

Koyuncu wendet sich an das DRK, die Polizei und unsere Redaktion. Wie haben beim DRK Moers nachgefragt. Laut eines Mitarbeiters erfolgt der Einsatz von Blaulicht und Martinshorn nur nach Freigabe durch den Einsatzleiter der Kreisleitstelle. Diese Freigabe werde bei Einsätzen vom Fahrzeugführer erfragt. Der Vorfall auf der Autobahn sei bekannt, heißt es weiter. Man wolle überprüfen, was genau in der Situation geschehen sei. Der Kollege sei dienstlich unterwegs gewesen, der Einsatz der Sondersignale in diesem Fall jedoch nicht zulässig gewesen.

Das DRK kündigt uns eine schriftliche Stellungnahme an. In dieser hieß es einen Tag später lediglich: "Da die Polizei seitens des Passanten ebenfalls informiert wurde, werden wir als Ortsverein bis zur endgültigen Klärung keine Aussagen zu diesem Vorfall treffen." Die Straßenverkehrsordnung schreibt in Paragraf 38 Folgendes vor: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: ,Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.'" Das oberste Gebot ist laut Anja Kynast, Pressesprecherin der Polizei Düsseldorf, Abstand zu halten und bremsbereit zu bleiben. "Der Fahrer hat immer sofort freie Bahn zu schaffen. Er muss auch damit rechnen, dass Einsatzfahrzeuge aus allen Richtungen kommen können, darum gilt es, den Verkehr zu beobachten", so Kynast. Plötzliches Bremsen sei jedoch die falsche Reaktion. "Man soll schon weiterfahren, in der Stadt kann man nach Parklücken Ausschau halten, in die man dann ausweichen kann. Auch sein Fahrzeug in der Stadt richtig zu parken, ist hilfreich. Kreuzungen sollten frei gehalten werden", erklärt die Pressesprecherin.

Missachtet ein Fahrer Blaulicht und Sirene, kann das nicht nur auf die Geldbörse, sondern auch auf das Punktekonto in Flensburg schlagen. Kynast erklärt, dass die Nicht-Bildung der Rettungsgasse bei stockendem Verkehr zu 200 Euro Bußgeld und zwei Punkten führt. Bei direkter Behinderung eines Rettungsfahrzeuges betrage das Bußgeld 240 Euro, plus zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Führe das eigene Verhalten zur Gefährdung anderer, werden neben Punkten und Fahrverbot 280 Euro Strafe fällig. Bei Verschuldung eines Verkehrsunfall, steige das Bußgeld auf 320 Euro.

Von Vorfällen des unrechtmäßigen Einsatzes von Sondersignalen bei der Polizei habe sie keine Kenntnis, sagt Kynast.

(RP)
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