Finanzamt Kamp-Lintfort zieht Bilanz So viele Grundsteuer-Erklärungen fehlen noch nach Fristablauf
Grafschaft · Wie es jetzt weitergeht, was der Eigentümerverein Haus & Grund Grafschaft Moers kritisiert und welche Konsequenzen für Einkommenssteuerzahler er fürchtet.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar abgelaufen. Waren mit Stand 10. Januar im Finanzamt Kamp-Lintfort erst rund 51 Prozent (47.900 Erklärungen) der benötigten Unterlagen eingegangen, liegen mittlerweile insgesamt 66.500 Erklärungen vor. Das macht rund 70 Prozent. „Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, sagt Finanzamtsleiterin Ulrike Sondermann. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“
Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.
„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin. „Auch die Unterstützungsangebote auf unserer digitalen Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de stehen weiterhin zur Verfügung.“ Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Ulrike Sondermann weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“
Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Hintergrund: In NRW müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren.
Michael Buser, Geschäftsführer des Eigentümervereins Haus & Grund Grafschaft Moers, hatte dafür plädiert, die Abgabefrist in NRW nach bayerischem Vorbild bis Ende April zu verlängern. Ein gutes Drittel der Feststellungserklärungen sei noch nicht eingegangen“, sagt der Rechtsanwalt. „Es wäre mit einem riesigen Verwaltungsaufwand verbunden, jetzt Millionen von Erinnerungsschreiben zu verschicken.“ Die ohnehin durch die Grundsteuer stark belastete Finanzverwaltung könne ihre Arbeitskraft sinnvoller einsetzen, findet Geschäftsführer. „Es kann auch nicht angehen, dass deswegen dann Einkommensteuererklärungen liegen bleiben und die Bürger lange auf ihre Rückzahlungen warten müssen. Die finanzielle Situation vieler Haushalte ist angespannt genug.“