Moers Experten: SEPA geht jeden etwas an

Moers · Ab 1. Februar 2014 gilt das SEPA-Zahlverfahren. Auch Privatleute werden sich darauf einstellen müssen. Für Unternehmen und Vereine gibt es einiges zu erledigen. Fragen der RP-Leser beantworteten die Fachleute der Sparkasse am Lesertelefon.

Moers: Experten: SEPA geht jeden etwas an
Foto: Dieker

Eine Stunde lang beantworteten André Cronenberg und Thorsten Nossack am Lesertelefon Fragen rund um das Thema SEPA. Im letzten Teil unserer Serie lesen Sie eine Auswahl von allgemein interessierenden Fragen und die Antworten von den Sparkassen-Experten darauf.

Ich führe einen Schönheitssalon mit fünf Angestellten. Bei mir kann man auch bargeldlos mit Karte bezahlen. Manche Kunden haben ein Massage-Abo, denen buche ich monatlich den Betrag ab. Um die Gehälter kümmert sich mein Steuerberater. Was kommt auf mich zu?

Thorsten Nossack Zuerst sollten Sie einmal alle Ihre Geschäftsunterlagen anpassen, also mit IBAN und BIC versehen. Falls Sie eine Software für den Zahlungsverkehr nutzen, dann braucht das Programm ein SEPA-Update. Die Lohnbuchhaltung macht Ihr Steuerberater SEPA-fit und beim Kartenterminal brauchen Sie auch nichts tun, weil Sie Ihre Kunden ausschließlich mit PIN-Eingabe bezahlen lassen — und das erfüllt bereits den neuen Standard. Damit Sie aber zukünftig Ihre Kundenabos einziehen können, müssen Sie bestehende Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriftmandate umwidmen. Das geht leider nicht formlos. Die SEPA-Regeln schreiben vor, dass Sie Ihren Kunden Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer mitteilen müssen. Überdies müssen Sie weitere Informationspflichten und Fristen beachten. Aber nur keine Bange, mit unserer praktischen Checkliste können Sie sich einen guten Überblick darüber verschaffen, was zu tun ist.

Ich bin Schatzmeister eines kleinen Vereins mit rund 60 Mitgliedern, die einmal im Jahr einen freiwilligen Beitrag auf das Vereinskonto überweisen. Was muss ich tun?

André Cronenberg Grundsätzlich kommen nur auf Vereine, die ihre Mitgliedsbeiträge per Lastschrift einziehen, eine Reihe von Umstellungsarbeiten zu. In Ihrem Fall reicht es aber aus, beizeiten IBAN und BIC auf Briefbögen und Beitrittsformularen zu vermerken. Zudem sollten Sie Ihre Mitglieder bitten, bereits ab dem 1. Februar 2014 für Überweisungen die neue internationale Kontonummer (IBAN) zu verwenden. Zwar gilt für Privatleute eine zweijährige Übergangsfrist, in der Sparkassen und Banken Überweisungen mit alter Kontonummer und Bankleitzahl annehmen und diese für ihre Kunden umrechnen. Aber je früher wir alle uns an SEPA gewöhnen, umso besser.

Ich habe noch ganz viele Überweisungsvordrucke mit Kontonummer und Bankleitzahl. Wie lange kann ich die noch benutzen?

Cronenberg Für private Zahlungen noch bis zum 1. Februar 2016. Geschäftsleute hingegen müssen ab dem 1. Februar 2014 ihren Zahlungsverkehr unter Angabe von IBAN und BIC erledigen. Ich mache einen Vorschlag: Nutzen Sie doch einfach den SEPA-Wechsel und steigen Sie aufs Online-Banking um.

Ich besitze ein Ferienhaus auf Mallorca. Bisher benötigte ich ein Konto bei einer spanischen Bank, um die finanziellen Dinge rund um meine Immobilie reibungslos erledigen zu können. Ändert sich das mit SEPA?

Nossack Mit Einführung des einheitlichen EU-Standards können Sie ab dem 1. Februar 2014 auf eine zweite Kontoverbindung getrost verzichten. Sie können alles über Ihr deutsches Konto abwickeln, beispielsweise sich vom spanischen Stromversorger die fälligen Rechnungsbeträge abbuchen lassen.

Was ist, wenn von meinem Konto unberechtigt Geld abgebucht wird, beispielsweise per SEPA-Lastschrift aus Rumänien?

Cronenberg Die Erstattungsfrist für den Zahlungspflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeitpunkt der Kontobelastung. Das gilt in allen 32 Teilnehmerstaaten. Und sollte der Auftraggeber über kein gültiges Lastschriftmandat verfügen — das heißt, Sie haben ihm nicht erlaubt, Geld von ihrem Konto einzuziehen — beträgt die Rückgabezeit sogar bis zu 13 Monate. Der Verbraucher ist vor Betrug gut geschützt.

Muss ich Stadtwerken, Telekom und Co meine IBAN und BIC melden?

Cronenberg Nein, vielmehr melden sich die Dienstleister bei Ihnen. Zumeist handelt es sich dabei um Schreiben, die Sie darüber informieren, dass das Unternehmen zukünftig seine Rechnungen per SEPA-Lastschrift einzieht. Worauf Sie achten sollten: Sind die darin angegebenen IBAN und BIC richtig? Ein Abgleich mit den Angaben auf Ihrem Kontoauszug vermeidet Probleme.

(RP/rl)
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