Moers Eltern kritisieren Moerser Beitragsstelle

Moers · Im Internet sammeln sich Beschwerden über die städtische Behörde. Die Stadt räumt Kommunikationsprobleme ein, fordert jedoch auch eigenständiges Handeln der Bürger.

Einige Moerser sind unzufrieden mit der Arbeit der städtischen Elternbeitragsstelle. Auf einen Facebook-Aufruf von Dirk Dykrzak meldeten sich gleich mehrere frustrierte Eltern und berichteten von ihren negativen Erfahrungen mit der Behörde. So ist die Rede von zu späten und fehlerhaften Forderungen.

"Eine kompetente Beratung erhält man dort überhaupt nicht. Es braucht schon sehr viel Eigeninitiative, um auch nur eine Reaktion zu erhalten", beschwert sich Dykrzak im Gespräch mit unserer Redaktion. 2014 wurde seine erste Tochter in die "Grafschafter Knirpskiste" aufgenommen. Zunächst lief alles nach Plan, auch wenn schon nach dem Wechsel der Tochter in die Ü3-Betreuung der entsprechend höhere Abbuchungsbetrag erst nach mehrmaliger Nachfrage gefordert wurde.

Schwierig wurde es dann 2016. "Nach dem Einreichen der entsprechenden Einkommensnachweise wurde unser Beitrag hochgestuft und wir haben die Dauerbuchung auf den festgesetzten Betrag angepasst", sagt Dykrzak. Doch die Stadt Moers ignorierte ihre eigene Höherstufung und überwies der Familie auch nach telefonischem Hinweis monatlich den Differenzbetrag von 50,70 Euro zurück. Auch eine weitere Frau berichtete im Internet von ähnlichen Problemen. Zum 1. Juni 2017 passte Dykrzak die Buchung dann auch wieder auf den alten Betrag an. Am 1. August erreichte die Tochter schließlich das beitragsfreie dritte Jahr.

Der Schock folgte dann in diesem Jahr, als die zweite Tochter der Familie in die Knirpskiste aufgenommen wurde. Nach Einreichen der entsprechenden Einkommensnachweise sollte Dykrzak nun insgesamt 1532,20 Euro für die Jahre 2015, 2016 und 2017 nachzahlen. Nicht nur der lange Rücklauf, auch die aus seiner Sicht falsche Berechnung ärgert den Familienvater. "Wegen einer Beförderung habe ich zwischenzeitlich Wegegeld erhalten", erklärt Dykrzak. "Dabei handelt es sich lediglich um einen Kostenausgleich für die entstandenen Reisekosten. Von der Elternbeitragsstelle wurde das Wegegeld hingegen als Einkommen berücksichtigt. Die Werbungskosten hingegen finden keinerlei Berücksichtigung." Dykrzak hat Einspruch eingelegt. "Ich werde sonst auch den rechtlichen Weg einschlagen", sagt er.

"Die Forderung ist korrekt", entgegnet Stadtsprecher Thorsten Schröder. "Anders als bei der Steuererklärung, wird das Wegegeld in diesem Fall mitberechnet". Das sei so auch in der Satzung vermerkt. Da es immer mal wieder zu Einkommensveränderungen kommen kann, sei eine solche Nachberechnung bis zu vier Jahre lang möglich. So können dann auch einmal höhere Beträge auf die entsprechenden Familien zukommen. "Es ist jedoch immer eine Ratenzahlung möglich, niemand muss den Betrag sofort überweisen", beruhigt er.

Wichtig sei es, jedes Jahr pünktlich das Einkommen nachzuweisen und dabei auch auf etwaige Veränderungen zu achten. So können spätere Nachzahlungen vermieden werden. Im Kontakt mit der Elternbeitragsstelle rät er zum direkten Weg. "Die Menschen neigen häufig dazu, Mails zu schreiben. Ein Telefongespräch klärt die Probleme häufig besser", sagt Schröder. Im Fall der erfolgten Rückbuchungen räumt der Stadtsprecher hingegen durchaus auch Fehler ein. Die Kommunikation zwischen der Elternbeitragsstelle und der Stadtkasse sei vielleicht nicht immer reibungslos verlaufen. Gerade bei zeitlichen Überschneidungen könne es dort gelegentlich zu Fehlbuchungen kommen. Auch hier rät er dazu, das Problem gleich zu melden und mit proaktivem Handeln weitere Ärgernisse zu vermeiden.

(mlat)
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