Corona-Pandemie In Moers müssen jetzt auch Friseure schließen

Moers · Die Stadtverwaltung habe die Sorgen der Moerser, die mit dem Offenhalten bestimmter Geschäfte verbunden sind, zum Anlass genommen, weitere Regelungen zu treffen. Diese gehen über den Erlass des Landes hinaus.

 Geschäfte in der Moerser Innenstadt müssen schließen.

Geschäfte in der Moerser Innenstadt müssen schließen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch, 18. März, zum größten Teil seine Verkaufsstellen schließen. Die Grundversorgung ist trotzdem gesichert. Denn ausgenommen von dieser Regelung sind Lebensmittel-Geschäfte, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Postfilialen, Reinigungen, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Dienstleister sowie Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. So sieht es der Erlass des Landes NRW vor, an dem sich die Reglementierungen der Stadt Moers orientieren. Die Stadtverwaltung habe die Sorgen der Moerser, die mit dem Offenhalten bestimmter Geschäfte verbunden sind, zum Anlass genommen, weitere Regelungen zu treffen. Diese gehen über den Erlass des Landes hinaus.

Berufen wird sich dabei auf das Infektionsschutzgesetz. Die Ausnahmen gelten für Friseurgeschäfte, Nagel-, Kosmetik-, Sonnen- und Tattoostudios: Sie müssen schließen. Friseurdienstleistungen und Leistungen zur medizinischen Fußpflege sind erlaubt, sofern sie im Rahmen von Hausbesuchen durchgeführt werden. In den geöffneten Geschäften sollen weiterhin Maßnahmen zur Vermeidung von Warteschlangen gelten, der Zutritt gesteuert und Auflagen zur Hygiene eingehalten werden. Lebensmittelmärkte, Apotheken und der Großhandel dürfen ab sofort auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Neben den Auflagen, die Gastronomiebetriebe bisher zu erfüllen hatten, wie beispielsweise eine Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, gelten nun auch eingeschränkte Öffnungszeiten von 6 bis 15 Uhr. Für Abhol- und Lieferdienste gelten zwar ebenfalls die zu beachtenden Hygienemaßnahmen, nicht jedoch die Einschränkung der Öffnungszeiten. Die Ausweitung der kontaktreduzierenden Maßnahmen beinhaltet ferner, dass Spiel- und Bolzplätze nicht mehr betreten werden dürfen.

 Die Stadtverwaltung hält die Bürger über Facebook auf dem Laufenden und veröffentlicht aktuelle Informationen auf der Homepage www.moers.de. Außerdem wurde ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist täglich von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Aufgrund der erhöhten Nachfrage auch samstags und sonntags. Telefonnummer: 0 28 41 201-201.

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