Kind fuhr auf Trittbrett mit E-Scooterfahrer in Moers mit über 2,8 Promille unterwegs
In Höhe der Wilhelm-Schroeder-Straße haben Polizisten am Freitag einen 53 Jahre alten Fahrer angehalten. Bei der Kontrolle schlug den Beamten starker Alkoholgeruch entgegen – und das war nicht das einzige Problem.
Am Freitagnachmittag fiel einer Streifenwagenbesatzung in Moers ein E-Scooterfahrer auf der Klever Straße auf, weil auf der Trittfläche ein Kind stand. In Höhe der Wilhelm-Schroeder-Straße hielten die Polizisten den 53 Jahre alten Fahrer an. Bei der Kontrolle schlug den Beamten ein starker Alkoholgeruch entgegen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von mehr als 2,8 Promille.
Der Mann musste die Beamten daraufhin zur Wache begleiten. Ein Arzt entnahm ihm dort eine Blutprobe. Den 53-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren. Sein zwölf Jahre alte Sohn, der auf der Trittfläche des Scooters mitgefahren war, soll sich bereits zu Beginn der Kontrolle zu einem nahegelegenen Jugendtreff begeben haben.
Die Polizei weist im Zusammenhang mit E-Scootern nochmal auf Folgendes hin: E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Das Mindestalter zum Führen eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren. Es ist keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung nötig. Es besteht keine Helmpflicht, die Polizei rät dennoch dazu, einen Helm zu tragen.
Der E-Scooter muss versichert werden. Benötigt wird eine Versicherungsplakette, die nach hinten gut sichtbar angebracht werden muss. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März und endet am letzten Tag im Februar.
E-Scooter sind zulassungsfrei, man braucht allerdings eine Betriebserlaubnis. Diese ist beim Kauf normalerweise dabei.
Ein E-Scooter darf nur auf dem Radweg oder – wenn kein Radweg vorhanden ist - auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Beim Alkohol gelten die gleichen Werte wie beim Auto: 0,5 Promillegrenze. Für Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahre gilt die Null-Promille-Grenze.