Kamp-Lintfort Dreimal ohne Führerschein: Sozialstunden für 19-Jährigen

Kamp-Lintfort · Im Prozess um den Tod eines Obdachlosen am Pappelsee mussten sich im Dezember 2010 vier Jugendliche aus Kamp-Lintfort vor Gericht verantworten. Einer der Männer stand jetzt erneut vor Gericht, er musste sich wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.

Der Jugendrichter verhängte unter Einbeziehung der Vorstrafe eine neue Gesamtstrafe von anderthalb Jahren sowie 80 Sozialstunden.

Es seien schädliche Neigungen des Angeklagten zu erkennen, hieß es. Dennoch sprach die Bewährungshelferin des 19-Jährigen von einer positiven Entwicklung.

Auch in der Nacht, als der 51-Jährige zu Tode kam, habe der Kamp-Lintforter ohne Führerschein am Steuer gesessen. Der Obdachlose war an den Folgen von Schlägen und Tritten gestorben. Allerdings hatte man keinem der Angeklagten nachweisen können, dass ausgerechnet sein Schlag zum Tode führte. Über das Urteil war heftig diskutiert worden. Anders als die Staatsanwaltschaft war die auswärtige Strafkammer nicht davon überzeugt, dass den Angeklagten ein Tötungsdelikt zur Last gelegt werden konnte.

Zwei der damals minderjährigen Angeklagten waren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung zu je einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die beiden Mittäter waren wegen Sachbeschädigung zu Arbeitsstunden verurteilt worden. Der Staatsanwalt hatte Jugendstrafen von bis zu neun Jahren gefordert. Das Urteil der auswärtigen großen Strafkammer hielt auch einer Prüfung durch den Bundesgerichtshof stand.

Der unter Bewährung stehende Angeklagte geriet im Mai erneut in den Fokus der Ermittler, wenn auch der Vorwurf weniger schwer wog. Der 19-Jährige war zum dritten Mal ohne Führerschein erwischt worden. Im Mai war er im Auto eines Freundes auf der Prinzenstraße unterwegs, fiel durch eine rasante Wendung und eine Vollbremsung auf. Eine Zivilstreife hatte das beobachtet und den Mann angehalten. Vor dem Jugendrichter gestand der 19-Jährige die Fahrt. In der Vergangenheit war er schon zwei Mal ohne Führerschein aufgefallen.

Der Kamp-Lintforter muss neben den Arbeitsstunden weitere Auflagen erfüllen. Unter anderem muss er dem Gericht regelmäßig nachweisen, dass er sich ernsthaft um eine schulische und berufliche Ausbildung bemüht.

(bil)
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