Moers Drei Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

Moers · Ein schon vorbestrafter Sexualstraftäter muss erneut wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis. Die auswärtige große Strafkammer hat den Mann am zweiten Verhandlungstag zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 52-Jährige Ende 2012 zwei Mädchen in sexueller Absicht anfasste.

Die Töchter von Bekannten hatten mit Erlaubnis ihrer Eltern bei dem Mann übernachtet. Es bestand ein Vertrauensverhältnis, hatten alle Zeugen berichtet. Dass dieses ausgenutzt würde, hatten wohl weder Eltern noch Kinder geglaubt. Zwar wussten zumindest einige der Erwachsenen, dass der Mann bereits wegen Kindesmissbrauchs im Gefängnis saß, er allerdings hatte beteuert, er sei unschuldig gewesen. Seine Frau habe ihn zu Unrecht belastet und damit ins Gefängnis gebracht.

Nachdem er einen Teil der Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verbüßt hatte, war der Rest zur Bewährung ausgesetzt worden. Eine der Auflagen lautete, dass der Moerser keinesfalls mehr Kinder mit zu sich nehmen dürfe. Das tat er allerdings, als er die zehn und zwölf Jahre alten Mädchen aus dem Bekanntenkreis an verschiedenen Tagen im November und Dezember 2012 bei sich schlafen ließ. Dabei habe es keinerlei sexuelle Kontakte gegeben, beteuerte er immer wieder.

Zu seinen Gunsten sagte auch die Lebensgefährtin des Angeklagten aus. Sie sei in der Wohnung und die ganze Nacht wach gewesen, als eines der Mädchen bei ihm schlief. Von Übergriffen habe sie nichts bemerkt. Der Staatsanwalt dagegen sprach von detaillierten, schlüssigen, konstanten und glaubhaften Aussagen der Mädchen. An ein Komplott der Zeugen sei nicht zu denken.

Auch liege es fern, dass sich die Mädchen absprachen: Sie kannten sich nicht und erstatteten zu unterschiedlichen Zeitpunkten Anzeige. Die Aussagen wiesen erhebliche Parallelen auf, stellte der Staatsanwalt weiter fest. Auch stimme die Vorgehensweise mit der aus den vorangegangenen Taten überein.

Eine Sachverständige hatte ein aussagepsychologisches Gutachten erstellt. Sie hielt beide Mädchen für glaubwürdig. Dass sie sich mit den Schilderungen wichtig machen oder den Angeklagten zu Unrecht belasteten, sei nicht denkbar.

Das Gericht war mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der Verteidiger des 52-Jährigen hatte einen Freispruch beantragt.

(bil)
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