Moers Diesel: Fünf Autos im Kreis werden stillgelegt

Moers · Der Diesel-Skandal hat den Kreis Wesel erreicht. Die Behörde hat die ersten gut zwei Dutzend Briefe an Halter verschickt, die bislang nicht ihrer Umrüstungspflicht nachgekommen sind. Und täglich werden es mehr.

Wie Ingolf Liebmann, Leiter der Zulassungsstelle Wesel am Donnerstag auf Anfrage sagte, gehen fortlaufend Bitten des Kraftfahrt-Bundesamtes ein. Die Flensburger Behörde reicht die Gesuche an die Kommunen weiter, nachdem sie von Fahrzeugherstellern über die Säumigkeit betroffener Halter informiert worden war, erläutert Liebmann. Wie viele Autobesitzer im Kreis Wesel nun in Bedrängnis kommen könnten, sei datentechnisch nicht abfragbar. Der Aufwand nimmt jedenfalls zu.

Beim Kreis Wesel gibt es eine dreiköpfige Arbeitsgruppe, die sich allein um das Thema Halterpflichten kümmert. Noch geht es dabei vorrangig um nicht bezahlten Versicherungsschutz. Jetzt geht es auch bei sorglosen Diesel-Fahrern um die drohende Stilllegung ihres Wagens. Das passiert nicht sofort, sondern abgestuft.

Zunächst erinnert der Kreis Wesel betroffene Halter, dass sie binnen 14 Tagen die Nachrüstung nachweisen müssen. Tun sie dies nicht, gibt es wieder Post vom Kreis mit dem Hinweis, dass nach einer Woche die Betriebsuntersagung droht und sie nur eine Fahrt noch antreten dürfen: die zur Werkstatt. Fruchtet auch diese letzte Aufforderung nicht, ist endgültig Schluss: Kfz-Kennzeichen und Fahrzeugschein müssen zur Entwertung beziehungsweise Eintragung der Stilllegung vorgelegt werden. Gegebenenfalls geht der Außendienst den Fällen mit Hausbesuchen nach.

In der Zeit von Montag, 27.August bis zum 2.November können im Zulassungs- und Führerscheinservice im Kreishaus in Wesel und im Dienstleistungszentrum in Moers nur Kunden bedient werden, die vorab einen verbindlichen Termin vereinbart haben. Darüber hinaus haben beide Einrichtungen am Freitag, 31.August geschlossen.

Am 3.September führt der Kreis Wesel ein neues Zulassungsverfahren ein. Das neue Verfahren sei zukunftssicher und erfüllt die Anforderungen, die voraussichtlich ab Mitte bis Ende 2019 an die Einführung der sogenannten dritten Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung (I-Kfz) gestellt werden, heißt es beim Kreis Wesel.

Dann soll es möglich sein, mehrere Zulassungsvorgänge auch online abzuwickeln. Da in der Anfangsphase damit zu rechnen sei, dass sich erhebliche Wartezeiten ergeben können. Dem will der Kreis mit einer erforderlichen Terminvereinbarung vorgreifen.

In der Woche vor der Umstellung am 3. September sind zudem Vorarbeiten nötig, die dazu führen, dass am Freitag, 31. August, keine Terminvereinbarungen möglich sein werden.

Die Notwendigkeit der Terminvereinbarung gilt für alle in den beiden Einrichtungen angebotenen Dienstleistungen des Straßenverkehrsamtes. Lediglich für die Abmeldung von Fahrzeugen, die Abholung von Führerscheinen und die einfache Adressänderung nach Umzug innerhalb des Kreisgebietes ist keine Terminvereinbarung erforderlich.

Termine können über www.zulassungsstelle-wesel.de oder unter www.kreis-wesel.de vereinbart werden. Wer keine Internetanbindung zur Verfügung hat, der kann sich natürlich auch telefonisch an den Kreis Wesel wenden: Wesel 0281 2074455, Moers 02841 2021234

(RP)
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