Rheurdt Das Unkraut muss beseitigt werden

Rheurdt · Die Mitarbeiter der Gemeinde Rheurdt werden in den nächsten Wochen kontrollieren, ob Hauseigentümer auch dafür sorgen, dass sprießendes Unkraut auf Bürgerstiegen und Straßen nicht überhand nimmt. "Wir haben tatsächlich den Eindruck, dass viele Grundstücke vor der Haustür momentan einen starken Bewuchs aufweisen", sagt Ralf Spengel, in der Verwaltung zuständig für Ordnungsangelegenheiten.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde besagt jedoch, dass die Eigentümer der Gebäude die Reinigungspflicht für die anliegenden Straßen und Gehwege haben. Und zu dieser Pflicht gehört es eben auch, Unkraut in den Fahrbahnrinnen oder zwischen den Gehwegplatten zu entfernen.

Denn das Grün mag zwar das Auge erfreuen, kann aber auf die Dauer zu einem Hindernis für Fußgänger oder Fahrzeuge werden. "Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Bepflanzung von einem Grundstück in den Bereich der Straße hineinragt und die Sicht behindert", erläutert Ralf Spengel.

In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde ist auch festgeschrieben, dass die Gehwege und Straßen freitags oder samstags gekehrt werden sollen. Was einem Hauseigentümer theoretisch blühen kann, der seinen Reinigungsplichten nicht nachkommt, steht ebenfalls in der Satzung. Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung können Bußen bis zu 500 Euro fällig sein, bei Fahrlässigkeit bis zu 250 Euro.

Was die Kontrollgänge betrifft, die nun verstärkt stattfinden sollen, so müssten die Bürger aber nicht befürchten, dass dies eine raffinierte Methode der Gemeinde ist, um Bußgelder einzutreiben. "Als erste Stufe schreiben wir den jeweiligen Eigentümern einen freundlichen Brief", versichert Spengel.

Wer einen Blick in die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde werfen will, findet sie online unter den Begriffen "Verwaltung" und dann unter "Ortsrecht" auf der Internetseite

www.rheurdt.de

(s-g)
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