Moers Das Schornsteinfeger-Monopol fällt

Moers · Ab dem 1. Januar können viele Aufträge, die bislang von Bezirksschornsteinfegermeistern ausgeführt werden, auf dem freien Markt vergeben werden. Doch es gibt einen Haken: Bürger werden stärker in die Verantwortung genommen.

 Schornsteinfegermeister Peter Sassmann (links) mit seinem Gesellen Jonas Rolle. Auch nach dem neuen Gesetz muss der Meister ein Auge darauf haben, dass die Feuerstätten kontrolliert werden – unabhängig davon, ob der Hauseigentümer einen anderen Anbieter gewählt hat.

Schornsteinfegermeister Peter Sassmann (links) mit seinem Gesellen Jonas Rolle. Auch nach dem neuen Gesetz muss der Meister ein Auge darauf haben, dass die Feuerstätten kontrolliert werden – unabhängig davon, ob der Hauseigentümer einen anderen Anbieter gewählt hat.

Foto: Klaus Dieker

Peter Sassmann hat eine Bürokraft eingestellt. Denn ab dem 1. Januar, da ist der Schornsteinfeger sicher, kommt jede Menge Papierkram auf ihn zu. Sassmann ist Bezirksschornsteinfegermeister in einem Gebiet, das Rayen, Hochkamer sowie Teile von Neukirchen-Vluyn und Kamp-Lintfort umfasst. "Das sind rund 2800 Liegenschaften", sagt er.

Das Monopol der Bezirksmeister ist mit dem 1. Januar vorbei. Damit passt sich Deutschland an EU-Recht an. Das bedeutet, dass Hauseigentümer Aufträge auch an andere Schornsteinfeger vergeben darf. Das klingt zunächst gut, doch der Haken ist: Der Eigentümer muss sich auch selber um die vorgeschriebenen Kontrollen kümmern. Bislang konnte er darauf vertrauen, dass "sein" Schornsteinfeger die Termine im Blick hatte und sich meldete. Wer sich um den so genannten Feuerstättenbescheid nicht kümmert, dem drohen im schlimmsten Fall deftige Geldbußen. Und hier kommt wieder Peter Sassmann ins Spiel. Er muss weiterhin ein Auge auf die Feuerstätten in seinem Bezirk haben, er führt das "Kehrbuch". Das heißt, er ist verpflichtet, regelmäßig die Feuerstättenschau durchzuführen und einen Bescheid auszufüllen. Und wenn ein Bürger Termine verschläft, muss er das den Behörden melden.

Unterm Strich bedeutet das neue Gesetz somit für die Schornsteinfeger: Mehr Bürokratie, mehr Ärger, aber weniger Rechte. Sie werden sozusagen degradiert zu "bevollmächtigen Bezirksschornsteinfegern", wie es nun offiziell heißt. Der Titel "Meister" fällt unter den Tisch, und das wurmt Peter Sassmann besonders. "Für den Meisterbrief haben meine Kollegen und ich schließlich hart gearbeitet."

Auch bei Haus & Grund in Moers sind die Experten über das neue Gesetz wenig begeistert. Sinkende Preise seien für Hauseigentümer nicht zu erwarten, meint Geschäftsführer Armin Frenkert. "Abgerechnet wird nach einer festen Gebührenordnung." Vermutlich werde sich nicht allzu viel ändern, mutmaßt er, denn die Bürger würden wahrscheinlich ihrem gewohnten Schornsteinfegerbetrieb vertrauen. Möglich ist es durch das neue Gesetz allerdings auch, bestimmte Aufgaben einem Heizungsbauer zu übertragen, vorausgesetzt dieser hat ein entsprechendes Zertifikat.

Peter Sassmann hat bereits die Hauseigentümer in seinem Bezirk angeschrieben. In dem Brief informierte er über das Ende des Monopols und bietet an, weiterhin den gewohnten Service zu bieten. Denn das würde den Kunden viele Formalitäten ersparen, argumentiert er.

Die Berufung des "bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers" gilt künftig für sieben Jahre. Dann müssen sich Peter Sassmann und seine Kollegen neu bewerben.

Eine Liste aller Betriebe, die die Voraussetzungen bieten, können Bürger unter der folgenden Internetseite finden:

http://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche

(RP/ac)
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