Infektionsschutzgesetz Diese Einschränkungen gelten ab Dienstag im Kreis Wesel

Kreis Wesel · Im Kreis Wesel muss der Einzelhandel wieder schließen, bis auf Weiteres ist nur noch das Abholen vorbestellter Waren möglich. Die Schulen befinden sich noch im Wechselunterricht.

 Ab Dienstag ist in den Geschäften im Kreis Wesel erneut nur noch Click & Collect möglich.

Ab Dienstag ist in den Geschäften im Kreis Wesel erneut nur noch Click & Collect möglich.

Foto: dpa/Friso Gentsch

Seit Freitag liegt die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel über dem Schwellenwert von 150. Damit gelten ab Dienstag, 27. April, die bundeseinheitlichen Regelungen für den Bereich zwischen 150 und 165. 


Private Kontakte Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen.

Ausgangsbeschränkung Von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht.

Übriger Einzelhandel Der übrige Einzelhandel bleibt ab Dienstag, 27. April, geschlossen. Das Abholen vorbestellter Ware ist weiter zulässig.


Sport Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig.


Kultur/Freizeit Präsenzveranstaltungen sind verboten.

Körpernahe Dienstleistungen Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie Die Gastronomie bleibt geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich.

Schulen Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt.Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht erlaubt.

Kindertagesbetreuung Das NRW-Familienministerium hat inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird.

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