Corona-Pandemie in Moers Corona-Notbremse: Test-Option im Kreis gilt weiterhin

Moers · Durch die Testoption werde, so der Kreis Wesel, weiterhin sichergestellt, dass zum Beispiel der Einzelhandel unter Auflagen für Bürger öffnen kann und nicht gänzlich schließen oder auf „Click and collect“ umstellen muss.

 Die Testoption bleibt erhalten.

Die Testoption bleibt erhalten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Im Kreis Wesel gilt derzeit die Corona-Notbremse. Gleichzeitig hatte die Kreisverwaltung die angebotene Test-Option des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW genutzt und im Einvernehmen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese Allgemeinverfügung wird nun fortgeschrieben und tritt am Montag, 19. April, in Kraft. Hiermit wird die bisherige Regelung bezüglich der Vorlage von negativen Schnelltests beibehalten, teilt der Kreis Wesel mit. Durch die Testoption werde weiterhin sichergestellt, dass zum Beispiel der Einzelhandel unter Auflagen für Bürger öffnen kann und nicht gänzlich schließen oder auf „Click and collect“ umstellen muss. Demnach gilt im Kreis Wesel weiterhin ergänzend zur Coronaschutzverordnung des Landes NRW folgende Regelung: Die Nutzung von Angeboten nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 8 CoronaSchVO (das betrifft den Einzelhandel, Baumärkte, Handwerksleistungen, Zoologische Gärten, Bibliotheken und Museen) ist abhängig von einem tagesaktuellen bestätigten negativen Ergebnis eines Schnell- oder Selbsttests nach § 4 Abs. 4 der CoronaSchVO. Die Allgemeinverfügung gelte bis Montag, 26. April, bzw. bis zur vorzeitigen Aufhebung der Notbremse durch das Land NRW.

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