Moers Chefin beklaut: 200 Arbeitsstunden

Moers · Eine junge Frau musste sich wegen gewerbsmäßigen Diebstahls jetzt vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Sie hatte mehr als 600 Mal in die Kasse der ehemaligen Arbeitgeberin gegriffen.

Innerhalb weniger Monate steckte sie während der Arbeitszeit knapp 10 000 Euro in die eigene Tasche. Verurteilt wurde sie nicht, allerdings muss sie im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs 200 Arbeitsstunden ableisten. Die ehemalige Arbeitgeberin bekommt dann einen Teil des Schadens erstattet. Reuig und einsichtig zeigte sich die Angeklagte vor Gericht.

Jetzt hat sie nicht nur eine riesigen Schaden zu begleichen, sondern auch ihren Ausbildungsplatz verloren. Ihre Tat könne sie sich nicht mehr erklären, sagte die Moerserin. Zur Tatzeit sei sie in großer finanzieller Not gewesen.

Sie habe Schulden aus Telefonverträgen gehabt. Ursprünglich habe sie nicht vorgehabt zu stehlen. Als sie an einem Tag ihr Geld vergaß, nahm sie vor der Mittagspause fünf Euro aus der Kasse. Die legte sie am Folgetag zurück. Danach habe sie sich immer wieder Geld genommen und zunächst auch geplant, dies vom Lohn wieder abzuzweigen. Geschafft habe sie es nie.

Der Chefin war dies zunächst nicht aufgefallen. Dass die Einnahmen gleich blieben, aber immer mehr Ware verschwand, konnte sich die Chefin bald nicht mehr erklären und stellte die Frau zur Rede. Die Taten gab sie zu und versprach, die Summe zurückzuzahlen. Das hatte sie bisher nicht geschafft. Der Staatsanwalt sei sich sicher, dass Ähnliches nicht mehr vorfallen wird. Das Gericht war überzeugt, dass keine schädlichen Neigungen vorliegen. Zur Verurteilung müsse es nicht kommen.

(BL)
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