Kamp-Lintfort Bodenproben deuten ebenfalls auf Blei hin

Kamp-Lintfort · Auch die Bodenproben, die das Landesumweltamt Ende September im Bereich des Eyller Berges genommen hatte, deuten darauf hin, dass neben es neben den erhöhten Bleiwerten, die im Staub gemessen wurden, auch einen so genannten Bleieintrag in den Boden gab – so zumindest sehen die vorläufigen Ergebnisse aus.

Auch die Bodenproben, die das Landesumweltamt Ende September im Bereich des Eyller Berges genommen hatte, deuten darauf hin, dass neben es neben den erhöhten Bleiwerten, die im Staub gemessen wurden, auch einen so genannten Bleieintrag in den Boden gab — so zumindest sehen die vorläufigen Ergebnisse aus.

Zu unterscheiden sei dabei, in welcher Tiefe im Boden gemessen wurde: die Konzentrationen der oberflächennah entnommenen Proben (0-2 cm) übersteigen laut Bezirksregierung die der aus dem gesamten Wurzelraum entnommenen Proben (0-10 cm bzw. 0 - 30 cm) deutlich.

Die vorläufigen Ergebnisse zeigten, dass mit Ausnahme von Blei die Werte der übrigen Schwermetalle im oberen Bereich von Hintergrundwerten, also der üblicherweise vorzufindenden Gehalte, für Böden im ländlichen Raum lägen. Die Gehalte in oberflächennahen Proben liegen in ähnlicher Größenordnung wie die der darunter liegenden Schichten.

Die vorläufigen Ergebnisse belegen weiter, dass an den untersuchten Standorten erhebliche Bleieinträge stattgefunden haben. Die Bezirksregierung hatte die Untersuchungen durchführen lassen, um zu prüfen, ob sich die in Depositionsmessungen nachweisbaren erhöhten Bleieinträge auch in messbaren Konzentrationen auf die an die Deponie Eyller Berg angrenzenden Böden niedergeschlagen haben.

Eine abschließende gefahren- und wirkungsbezogene Beurteilung sei auf Grundlage der bisher durchgeführten Untersuchungen nicht möglich. Nachdem erhöhte Bleiwerte bei Futtermais durch die Veterinärbehörde beim Kreis Wesel bekannt geworden waren, habe die Bezirksregierung neben einem Untersuchungsprogramm (Boden, Luft, Pflanzen, Wasser) angeordnet, dass auf der Deponie offene Ablagerungsbereiche abgedeckt werden müssen. Die Annahme staubender Abfälle sei untersagt worden.

(RP)
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