Bluttat in Moerser Bordell Lebenslang für Prostituiertenmord

Moers · Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

 Der Tatort, ein Bordell in Moers-Repelen.

Der Tatort, ein Bordell in Moers-Repelen.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

Moers/Kleve (jas)  „Wer in dieser Art und Weise auf einen Menschen einwirkt, der kann nichts anderes im Sinn haben, als diesen Menschen zu töten“. Ähnlich wie der Vertreter der Anklage sah es das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerhard van Gemmeren, das einen 47-jährigen Rumänen am Montag wegen heimtückischer Tötung und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte. Die Kammer stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass der Angeklagte nicht nach 15 Jahren aus der Haft entlassen werden kann, sondern frühestens nach 20 Jahren aus dem Gefängnis kommen könnte.

Am späten Abend des 6. April hatte der 47-Jährige zuerst mit einem Küchenmesser mit 18 Zentimeter langer Klinge auf die 38-jährige Geschäftsführerin eines Bordells in Repelen eingestochen. Die Frau konnte sich in den Imbiss nebenan schleppen, brach dort aber zusammen und erlag noch im Rettungswagen ihren schweren Verletzungen. Der Angeklagte, so schilderte es eine Pathologin am zweiten Prozesstag, hatte ihr Herz und eine Niere bis zur Wirbelsäule durchtrennt. Anschließend hat er seiner ehemaligen Lebensgefährtin Andra S. (32), Mutter eines gemeinsamen dreijährigen Sohnes, das Messer in den Rücken gestochen, sie an den Haaren in einen Vorraum des Bordells gezogen, auf einen Tisch geworfen und ihr weitere Schnittverletzungen an den Armen, im Gesicht, am

Dekolleté zugefügt, außerdem ein Stück der Nasenspitze abgeschnitten. Die Stiche waren laut Gerichtsmedizinerin glücklicherweise nicht so tief, dass Organe im Bauchraum getroffen wurden.

Der Angeklagte war nach der zunächst Tat geflüchtet, hatte sich wenig später aber selber per Notruf der Polizei gestellt, die ihn im Jungbornpark rund 700 Meter vom Tatort entfernt festnehmen konnte. Das Mordopfer hinterlässt zwei  Töchter, die erst vor vier Jahren von Rumänien nach Deutschland gekommen sind und den Prozess als Nebenklägerinnen verfolgten. Das Gericht sprach Andra S. Schmerzensgeld vom Angeklagten in Höhe von 25.000 Euro zu.

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