Moers Bewährungsstrafen für zwei Disko-Räuber

Moers · Erst gab ein Mann zwei Unbekannten freiwillig sein teures Handy und Geld, dann habe er Anzeige erstattet. Das jedenfalls schilderten zwei Angeklagte aus Rheinberg und Moers vor Gericht. Doch stellte sich heraus, dass sie nicht die Wahrheit sagten. Auch die Berufungskammer glaubte ihnen nicht. Schon in erster Instanz hatte das Moerser Jugendschöffengericht die Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil hat jetzt die Berufungskammer nun bestätigt.

Gegen den Rheinberger wurde eine Bewährungsstrafe von drei Monaten und einer Woche verhängt. Der Moerser wurde zu einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Es war im Oktober 2012, als die beiden Angeklagten ihm vor einer Diskothek in Moers auflauerten, hatte das Opfer berichtet. Sie bauten sich vor ihm auf, forderten sein 500 Euro teures Handy und Geld. Der Moerser habe dann noch versucht, ihm eine brennende Zigarette am Hals auszudrücken. Er habe ausweichen können, so dass nur Jacke und T-Shirt von der Glut beschädigt wurden.

Der hochgewachsene und stabil gebaute Rheinberger habe sich bedrohlich vor ihm aufgebaut. Später drohte er, er werde den Zeugen "abbrennen" wenn er zur Polizei gehe. Die Angeklagten wiesen diese Vorwürfe von sich. Beide hätten das Opfer nicht gekannt. Der Moerser gab allerdings zu, er habe gezielt nach dem Mann gefragt und vor der Disko auf ihn gewartet. Es sei um einen gemeinsamen Bekannten gegangen, über den er mit ihm habe sprechen wollen. Den Grund des Gesprächs wollte er nicht nennen, es gehe um "gewisse Probleme". Er habe ihn aufgefordert, sein Handy herauszuholen, damit er nach der Nummer des gemeinsamen Bekannten sehen könne. Das Geld habe er ihm lediglich abgenommen, weil er befürchtete, dass der Mann sich noch weiter betrinke, gab er zum Erstaunen des Richters an. Geld und Handy habe er am Folgetag zurückgeben wollen, der Mann sei aber nicht gekommen. Des weiteren versicherte er, nie vorgehabt zu haben, ihm Verletzungen mit der Zigarette zuzufügen. Ihm sei die Zigarette wohl versehentlich beim Gestikulieren aus der Hand gefallen.

Es könne sein, dass sie auf der Kleidung des Opfers landete. Der Rheinberger wollte von allem nichts bemerkt haben. Eine Drohung habe er nicht ausgesprochen, gab er an. Das sah das Gericht als widerlegt an.

(BL)
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