Moers Bewährungsstrafe für Nachbarschaftsstreit

Moers · Die Waschmaschine des Nachbarn war zu laut, da rastete eine Frau aus Moers aus. Sie lauerte dem 30-Jährigen auf und schlug ihm brutal ins Gesicht. Ihr Sohn hatte den angeblichen Ruhestörer zuvor gewürgt, mit der Faust geschlagen und festgehalten. Dann schlug auch die 47-Jährige zu.

Vor dem Moerser Amtsgericht waren Mutter und Sohn wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen von fünf und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Während der Sohn das Urteil akzeptierte, legte die Mutter Berufung ein.

"Wenn er sein Urteil annimmt, ist es sein Problem!”, sagte die Moerserin vor Gericht. Dabei habe keiner von beiden dem jungen Mann, der über ihnen wohne, etwas angetan. "Ich habe diesen Mann nicht angepackt”, so die Angeklagte. Die Verletzungen soll er sich selber zugefügt haben. "Anders kann ich mir das nicht erklären”, behauptete sie kurzerhand, als das Gericht fragte, woher denn die zahlreichen Verletzungen und Prellungen an Gesicht und Körper des Opfers und auch die Würgemale stammen sollten. "Ich habe ihn ganz böse beschimpft und lautstark zusammengefaltet”, gab sie lediglich zu.

Sie habe es als unzumutbare Provokation angesehen, dass der Mieter über ihr jeden Abend die Waschmaschine angestellt habe. Richtig schockiert war der 30-Jährige auch noch jetzt, über ein Jahr nach der Tat. Ende November 2005 sei er in seiner Wohnung gewesen. Als plötzlich der Strom ausfiel, lief er in den Keller, um die Sicherung wieder einzuschalten. Als er auf dem Weg nach oben im zweiten Stock an der Tür der Nachbarin vorbeiging, wartete sie mit ihrem Sohn schon auf ihn. Der Sohn würgte ihn, schleuderte ihn vor die Wand und versetzte ihm Faustschläge. Dann hielt er ihn weiterhin fest und die Mutter schlug zu, schilderte der 30-Jährige glaubwürdig.

Hellhöriges Haus

Schon länger habe es in der Hausgemeinschaft gebrodelt, weil das Haus so hellhörig sei, erklärte er den Grund für die Streitereien. Für einen mangelnden Schallschutz im ganzen Gebäude sei er aber wohl kaum verantwortlich. Vor Gericht stellte die Angeklagte die Aussage des Nachbarn als reine Lügengeschichte dar. Obwohl die zierliche Frau vor Gericht keinesfalls aufbrausend war, schien sie nicht besonders glaubwürdig.

Als der Staatsanwalt ihr erklärte, ihre Kinder könnten im Falle einer Falschaussage strafrechtlich verfolgt werden, nahm sie die Berufung zurück. Die Entscheidung falle wegen der Kinder, nicht weil sie die Tat zugebe, betonte ihr Anwalt. Die Verurteilung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung ist nun rechtskräftig. Außerdem muss sie 200 Euro Geldstrafe zahlen und die Gerichtskosten tragen.

(RP)
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