Moers Auskunftspflicht gegenüber Ordnungsamt

Moers · Eine Auskunftspflicht zur Personenfeststellung seitens der Bürger besteht auch der Ordnungsbehörde gegenüber. Darauf hat die Stadt im Zusammenhang mit den derzeitigen Kontrollen von Hundehaltern hingewiesen. Wie berichtet, prüfen Mitarbeiter des Ordnungsamts, ob die Hundesteuer bezahlt wird. "Menschen sind diese gesetzlichen Regelungen nicht bekannt, wodurch der Arbeitsalltag der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter manchmal unnötig erschwert wird", teilte die Stadt mit.

"Zwar kommen solche Fälle nicht täglich vor, aber besonders in den nächsten Tagen bei der Kontrolle der Hundesteuer werden einige Bürger vom Ordnungsdienst darauf angesprochen." Nicht nur die unterlassene Anmeldung eines Hundes stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, auch die Auskunftsverweigerung oder Falschangaben. So sehe es die aktuelle Gesetzeslage im Land vor.

(RP)
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