Moers Angeklagter streitet räuberischen Diebstahl ab

Moers · Ein Moerser soll einen Mann bedroht haben, weil dieser ihn nach einem Autoaufbruch stoppen wollte.

Auf frischer Tat beim Autoaufbruch ertappt, soll ein Moerser den Zeugen mit einem Schraubendreher bedroht haben, um die Beute nicht herausgeben zu müssen. Seit gestern muss sich der 42-Jährige unter anderem wegen räuberischen Diebstahls vor dem Landgericht verantworten. Ihm werden außerdem versuchter Einbruchsdiebstahl und weitere Autoaufbrüche sowie Ladendiebstähle zur Last gelegt. Vor Gericht legte der Angeklagte lediglich ein Teilgeständnis ab. Den schwersten Vorwurf, den räuberischen Diebstahl, streitet der Mann aus Moers ab.

Im Februar war der Angeklagte nach dem Einbruch in ein Versicherungsbüro von Polizeibeamten abgefangen worden. Die warteten schon auf ihn, als er versuchte, am Hinterausgang über eine Mauer zu entkommen. Bei einer Wohnungsdurchsuchung konnte dann auch Diebesgut sichergestellt werden, das bei den Autoaufbrüchen gestohlen worden war. Der Verteidiger erklärte das damit, dass Bekannte des Angeklagten die geklauten Gegenstände in der Wohnung deponiert haben könnten.

Sein Mandant räume die Ladendiebstähle und den Einbruch ein, zwei der vier angeklagten Autoaufbrüche bestreite er aber. Daran habe er einfach keine Erinnerung. Dass ein Zeuge sich um so besser an den Angeklagten meinte erinnern zu können, schob der Verteidiger auf die Ermittler. Die hätten ihm fast nur Lichtbilder von Personen vorgelegt, die anders als der Angeklagte alle eine Brille trugen. Außerdem sollen drei der Fotos von derselben Person gewesen sein. Diese Ergebnisse seinen daher nicht verwertbar.

Auch dass der Zeuge den Angeklagten im Gerichtssaal erkannte, reichte ihm nicht. Der gab an, er habe einen Knall gehört und dann gesehen, dass der Angeklagten ein Autoradio in den Rucksack steckte. Dann habe er die Verfolgung aufgenommen und sei mit dem Schraubendreher bedroht worden. Der Verbleib von Bildaufnahmen die der Zeuge mit dem Handy gemacht hatte, konnte nicht geklärt werden. Auch zwei Zeugen fehlten entschuldigt.

Der Angeklagte ist bereits vielfach vorbestraft. Meist war er durch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Diebstähle aufgefallen. Neben mehrjährigen Haftstrafen hat er schon eine Unterbringung in der Entziehungsanstalt hinter sich. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für eine erneute Unterbringung vorliegen.

Der Prozess wurde auf den 1. August vertagt.

(RP)
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