Bluttat im Bordell Angeklagter gesteht Mord an Prostituierter

Moers/Kleve · Ein 47-jähriger Rumäne muss sich seit Montag vor dem Landgericht verantworten. Mit einem Küchenmesser fügte er einer Frau im Bordell Moulin Rouge tödliche Verletzungen zu. Seine Ex-Freundin überlebte den schweren Angriff.

 Ein Polizeibeamter am Tatort in Repelen am 6. April.

Ein Polizeibeamter am Tatort in Repelen am 6. April.

Foto: Christoph Reichwein (crei)

„Ich habe einen Mord begangen, einen Menschen umgebracht. Aber ich wollte das nicht. Für meinen Jungen habe ich diesen Mord begangen“: Auf der Anklagebank im Landgericht Kleve der 47-Jährige Rumäne J., dem die Staatsanwaltschaft Mord und versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorwirft. Ihm gegenüber im Gerichtssaal zwei junge Frauen, die zum ersten Mal dem Mann begegnen, der ihre Mutter durch Messerstiche tödlich verletzte. Am Montag war Auftakt im Prozess gegen J., der am 6. April im Moulin Rouge, einem Bordellbetrieb in Moers-Repelen, durch die Hintertür aufgetaucht und laut Anklageschrift „unvermittelt und mit großer Wucht“ mit einem Küchenmesser auf zwei Frauen eingestochen haben soll. Eine der Frauen, die das Bordell leitete, erlag noch im Rettungswagen den schweren Verletzungen, die J. ihr mit dem 18 Zentimeter langen Küchenmesser zugefügt hatte.

Ihre Freundin Andra S., ehemalige Lebensgefährtin des Angeklagten und Mutter des gemeinsamen zweijährigen Sohnes, erlitt schwere Stichverletzungen am Kopf, an den Armen und am Rücken. Sie überlebte die Messerattacke. Beide Frauen hatten noch in einen Imbiss nebenan flüchten können. Der Angeklagte stellte sich nach der Tat der Polizei, teilte über den Notruf mit, dass sie ihn im Jungbornpark wenige hundert Meter vom Bordell fände. Die Tatwaffe hatte er noch in der Hand und das Handy am Ohr, als ihn Polizisten mit vorgehaltener Waffe dazu aufforderten, das Küchenmesser weg zu legen. Seit dem 7. April sitzt er in U-Haft in Willich. Er legte in Vernehmungen ein umfassendes Geständnis ab.

Zehn Zeugen hatte der Vorsitzende Richter van Gemmeren zum Prozessauftakt geladen. Er wies gleich zu Beginn darauf hin, dass neben dem Mordmerkmal Heimtücke auch die besondere Schwere der Schuld in Betracht kommen könne. In Rumänien geboren, nur vier Schuljahre besucht, Tagelöhner auf dem Feld, ab dem 16. Lebensjahr auf Baustellen gearbeitet, mit 17 geheiratet, mit der ersten Ehefrau zwei Töchter und zwei Söhne, geschieden, 2010 nach Deutschland gekommen: Mit Schwarzarbeit verdiente J. sein Geld, seine Lebensgefährtin Andra S, die er vor 18 Jahren in Rumänien kennengelernt und kurz vor ihm ausgereist ist, arbeitete als Prostituierte an der berühmt-berüchtigten Vulkanstraße in Duisburg.

In dem Bordell in Moers war sie, weil ihre Freundin, das spätere Mordopfer, dort arbeitete und sie und den kleinen Sohn in einer Wohnung im Obergeschoss untergebracht hatte, nachdem S. ihren gewalttätigen Lebensgefährten – „er hat mich ständig geschlagen“ – am Jahresanfang verlassen hatte. J. habe ihr den Jungen wegnehmen wollen, sie beschimpft und beleidigt, immer wieder bedroht, er werde sie umbringen, was eine der beiden Töchter der Getöteten später im Zeugenstand auch bestätigte.

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