Moers Ärger um Mietvertrag mit der LEG

Moers · Ein junger Moerser fühlt sich von dem Wohnungsunternehmen übers Ohr gehauen. Rein rechtlich, sagt der Mieterschutzbund, hat der Vermieter korrekt gehandelt. Moralisch sei das Verhalten aber fragwürdig.

 An der Kaiserstraße vermietet die LEG Wohnungen.

An der Kaiserstraße vermietet die LEG Wohnungen.

Foto: K. Dieker

Für Mieterschutzbund-Geschäftsführer Claus Deese ist dieser Fall aus Moers symptomatisch - für das Geschäftsgebaren großer Wohnungsgesellschaften auf der einen und die Gutgläubigkeit vieler Mieter auf der anderen Seite. Für einen jungen Mann und seine künftige Ehefrau ist die Geschichte eine finanzielle Katastrophe und eine Lektion fürs Leben. Wir erzählen sie, der Reihe nach.

Die Kaiserstraße in Vinn: Sie sollte das neue Zuhause der jungen Familie sein. Dort vermietet die LEG Wohnungen, eine davon hatte sich der Moerser Anfang März angeschaut. Damals war sie unrenoviert. "Meine Frau kommt aus Belgien und kennt hier noch niemanden", erzählt er später unserer Redaktion. "Deshalb wollte ich in eine ruhige Ecke ziehen. Die Wohnung in Vinn hat mir gefallen: gute Lage, toller Schnitt - ich wollte sie haben." Deshalb macht der Moerser schnell Nägel mit Köpfen: Er unterschreibt den Mietvertrag am 19. März und bringt ihn eine Tag später persönlich in der zuständigen LEG-Geschäftsstelle vorbei. Mietbeginn und Einzugstermin ist der 1. Mai.

Damit er Maß für die neuen Möbel nehmen kann, bekommt er an diesem Tag vorübergehend die Schlüssel. Zu diesem Zeitpunkt, sagt der Mieter, sollte die Wohnung eigentlich schon renoviert sein. Trotzdem stellt er jede Menge gravierender Mängel fest. Der LEG-Kunde hat Redebedarf. Noch am selben Tag, sagt der Moerser, habe er versucht, den zuständigen Sachbearbeiter zu erreichen, um mit ihm über den Zustand der Wohnung zu sprechen. Das sei weder telefonisch, noch schriftlich, per E-Mail, gelungen. "Ich wurde immer wieder vertröstet", erzählt der Mieter. "Eine Woche lang. Das kam mir komisch vor. Daraufhin habe ich mich entschieden, dass ich die Wohnung doch nicht haben will. Ein Anwalt hat mir gesagt, dass ich meine Unterschrift unter dem Mietvertrag widerrufen kann."

Unter anderem per E-Mail und per Einschreiben teilt der Moerser das dem Unternehmen mit. "Am 26. März", sagt er, "habe ich am Telefon mit einer Mitarbeiterin gesprochen, die bestätigt hat, dass die Information vorliegt und nichts passieren kann. Am 27. März wurde der Vertrag von der LEG unterzeichnet - obwohl bekannt war, dass ich den Vertrag nicht mehr will. Die Rücknahme der Willenserklärung wurde als vertragsgemäße Kündigung zum 30. Juni gewertet. Was ich mich frage, ist: Dürfen die das?"

"Ja!", sagt die LEG. Mit Unterschrift des Vertrags habe der Moerser das Angebot zur Anmietung der Wohnung zum 1. Mai angenommen, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme. Und weiter: "Der Zutritt zur Wohnung zum Ausmessen am 20. März wurde nur aus Kulanz gewährt. Zu diesem Zeitpunkt bestand aber noch kein Mietverhältnis, und die Renovierungsmaßnahmen waren auch noch nicht abgeschlossen." Mehrfach, sagt die LEG, sei dem Kunden danach mündlich zugesichert worden, dass die Wohnung rechtzeitig renoviert wird - zuletzt am 26. März. An diesem Tag habe er seinen Rücktrittswunsch telefonisch geäußert. "Am 27. März haben wir als LEG den Mietvertrag unterschrieben und anschließend versandt. Es bestand somit zu keinem Zeitpunkt ein Anspruch auf Rücktritt vom Mietvertrag."

Rein rechtlich, das sagt auch Claus Deese, hat sich die LEG damit korrekt verhalten. "Egal, wann der Vertrag unterschrieben wurde - er ist zustande gekommen", erklärt der Jurist. "Das heißt aber nicht, dass das auch moralisch in Ordnung ist. Unsere Erfahrung zeigt: Gerade die großen Wohnungsgesellschaften sind im Umgang mit ihren Kunden rabiat und unflexibel." Der Gesetzgeber, kritisiert Deese, gehe zudem davon aus, dass zwischen Mieter und Vermieter Waffengleichheit herrscht. "Das stimmt aber nicht. Da stehen juristische Laien meist großen Rechtsabteilungen gegenüber. Ich kann deshalb nur jedem Mieter raten, sich beraten und Verträge vor Abschluss prüfen zu lassen." Der junge Moerser hat mittlerweile eine andere Wohnung gefunden. Die Monatsmieten für die Kaiserstraße wird er wohl trotzdem zahlen müssen.

(RP)
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