Moers 55-Jähriger: Acht Jahre Haft wegen Mordversuchs

Moers · Trotz eines Schuldspruchs vor dem Landgericht Kleve blieb das Motiv für die brutale Tat unaufgeklärt.

Nach einem Schuldspruch gilt eine Tat gemeinhin als aufgeklärt. Doch das kann man über das Urteil gegen den 55-jährigen Ramazan C. aus Moers wohl nur mit einigen Einschränkungen sagen. Das Landgericht Kleve unter Vorsitz von Richter Jürgen Ruby hat jetzt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren Haft wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung gegen den Angeklagten verhängt. Die Staatsanwaltschaft hatte achteinhalb Jahre, die Verteidigung Freispruch gefordert.

Das Gericht sah nach Abschluss der Beweisaufnahme folgenden Tathergang als erwiesen an: Am 29. September 2016 war C. frühmorgens noch vor Tagesanbruch mit dem Rad in die Eichendorffstraße gefahren. Dort hielt er hinter dem Pkw einer Nachbarin, stieg in den Wagen der Frau ein und stieß mehrfach mit einem Schlachtermesser zu. Bei Abwehrversuchen wurde ihr die Hand fast abgetrennt. Schließlich gelang es der 37-Jährigen, mit den Füßen die Hupe zu betätigen.

Daraufhin eilte der Ehemann des Opfers herbei und riss den Angreifer von dem Rücksitz. Dem Mann gelang es, dem 55-Jährigen, der sich heftig wehrte, das Messer zu entwinden. Gemeinsam mit einem weiteren Zeugen fesselte er den Messerstecher. Bei dem Kampf wurde der Angreifer so schwer verletzt, dass ein Notarzt ihn reanimieren musste. Auch der Ehemann erlitt Verletzungen. Seine Ehefrau überlebte zwar, leidet aber bis heute unter den Folgen der Attacke und wurde mit einem Rollstuhl ins Gericht gefahren.

Ganz anders stellte die Verteidigung den Ablauf dar. Demnach habe der Angeklagte den eigentlichen Täter weglaufen sehen und sich dann ins Auto gesetzt, um der Überfallenen helfen zu können. Dort habe er die 37-Jährige ein muslimisches Gebet murmelnd vorgefunden. Danach fehle ihm jede Erinnerung.

Die Geschichte von dem unbekannten Täter kaufte der Vorsitzende dem 55-Jährigen jedoch nicht ab. Unter Berücksichtigung aller Fakten gebe es keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Allerdings musste Richter Ruby einräumen, dass es während der sechswöchigen Verhandlungszeit nicht gelungen sei, ein Motiv für die Tat zu finden.

(ock)
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