Moers 5,5 Jahre Haft nach Diebstahl und gefährlicher Flucht

Moers · Nachdem er unbezahlte Waren im Wert von fast 100 Euro in einen Transporter gepackt hatte, wollte ein Dieb seine Verfolger abschütteln und fuhr auf sie zu. Gestern musste er sich dafür vor der großen Strafkammer in Moers verantworten. Wegen besonders schweren räuberischen Diebstahls, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Fahrens ohne Führerschein und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr muss er für 5,5 Jahre ins Gefängnis.

Der 24-Jährige versuchte, das Mitgefühl des Gerichts zu gewinnen, indem er von Armut und schlechter Kindheit in Rumänien berichtete. In Deutschland habe er auf Arbeit und Geld gehofft. Hier habe er manchmal gearbeitet aber auch gebettelt und sei von Mitbewohnern zu der Tat angestiftet worden. Weil er nichts zu Essen hatte, beteiligte er sich am Vorhaben zu Stehlen.

Zuvor war er allerdings schon zwei Mal aufgefallen. Auch wegen Diebstahls. Außerdem hatte er in Süddeutschland um Spenden für Taubstumme geworben und sich damit des versuchten Betrugs schuldig gemacht. Auf die Frage des Richters, wie er an die deutschen Unterlagen kam, um für das Projekt zu werben sagte er: "Alle Rumänen, die hier in Deutschland sind, haben solche Fotokopien."

Im Februar habe er nach dem Umzug aus Süddeutschland mit mehreren Menschen in einer Duisburger Wohnung gelebt und weniger verdient, als erhofft. Dabei wollte er doch Geld zu seinem kleinen Sohn nach Hause schicken, sagte er und wischte sich immer wieder über die Augen. Den Diebstahl gab er zu, allerdings habe er nie vorgehabt, jemanden zu verletzen. Auch sei die Idee nicht von ihm gewesen. Mit seinen Komplizen war er zu dem Lebensmittelmarkt auf der Römerstraße gefahren, hatte Fleisch, Süßigkeiten und Alkohol in den Einkaufswagen gelegt und das Geschäft durch den Eingang wieder verlassen. Plötzlich seien seine Begleiter nicht mehr da gewesen.

Über Handy habe er die Anweisungen bekommen, er solle sich in den Transporter setzen und losfahren. Den Schlüssel habe eine der Mittäterinnen stecken lassen. Aus Panik vor seinen Verfolgern sei er dann losgefahren, obwohl er keinen Führerschein hatte. Ein Mann musste zur Seite springen, um nicht von dem Wagen erfasst zu werden. Seine gewagte Flucht über die Autobahn begründete der Angeklagte mit der Angst vor der Polizei. Er habe niemanden in Gefahr gebracht, nur um seine Beute zu sichern, beteuerte der 24-Jährige.

Er dürfe alles erzählen, aber das Gericht glaube nicht alles, kommentierte der Richter die unterschiedlichen Schilderungen.

(bil)
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