Moers/Kamp-Lintfort 40-Jähriger soll Exfreundin belästigt und bedroht haben

Moers/Kamp-Lintfort · Angst vor dem Telefon, Angst die Tür zu öffnen, Angst in den Supermarkt zu gehen: Stalking-Opfer können meist kein unbeschwertes Leben mehr führen, manchmal über Monate oder Jahre hinweg. Das kann Schlafstörungen, Panikattacken und sogar Depressionen zur Folge haben. Auch ein Mann aus Kamp-Lintfort soll seiner Exfreundin immer wieder nachgestellt haben. Das Moerser Amtsgericht hatte ihn erster Instanz im September zu einem Jahr Haft verurteilt. Die Berufungskammer kam gestern zu dem Schluss, dass der Angeklagte möglicherweise aufgrund psychischer Krankheit gehandelt haben könnte. Ein Gutachter soll klären, ob der 40-Jährige aufgrund psychischer Beeinträchtigung oder Suchtmittelmissbrauch vermindert schuldfähig war.

Nach dem Ende der Beziehung soll der Kamp-Lintforter seine Exfreundin verfolgt, belästigt und geschlagen haben. Dabei hatte die Frau schon eine Anordnung erwirkt. Demnach hätte der Mann weder telefonischen Kontakt mit ihr aufnehmen noch sich ihr auf weniger als 20 Meter nähern dürfen. Das soll er aber immer wieder missachtet haben. Insgesamt 23 Fälle des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz werden ihm vorgeworfen.

Hinzu kommen weitere Taten. Einmal soll der Mann die Frau mit einer Kleiderstange verprügelt haben. Ein anderes Mal soll er die Tür zu dem Mehrfamilienhaus eingetreten haben, in dem sie lebt. Bei seiner Festnahme wurde ein Revolver sichergestellt. Auch habe er gedroht, er werde das Haus anzünden, wenn er die gemeinsamen Kinder nicht sehen dürfe. Neben den Verstößen gegen das Gewaltschutzgesetz werden dem 40-Jährigen daher auch gefährliche Körperverletzung, versuchte Nötigung, Sachbeschädigung und unerlaubter Waffenbesitz vorgeworfen.

Sollte der Gutachter zu dem Schluss kommen, dass der Angeklagte nicht voll für seine Taten verantwortlich ist, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er freigesprochen wird. Das könnte eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt zur Folge haben.

(bil)
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