Mönchengladbach Zweieinhalb Jahre Haft für Heroin-Schmuggler

Mönchengladbach · Am 17. März wurde ein Heroinschmuggler in Mönchengladbach vor dem Wohnhaus des Dealers festgenommen. Die Polizeibeamten, die den Wohnbereich des Drogenempfängers damals überwachten, fanden im Fahrzeug des Herointransporteurs 25 Gramm Heroin.

Am Dienstag gab es für den 40-Jährigen die strafrechtliche Quittung. Wegen verbotener Einfuhr von Heroin und Rauschgifthandel in 20 Fällen musste er vor der Ersten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts auf der Anklagebank Platz nehmen, zum ersten Mal in seinem Leben.

Schwierige Lebenssituation

Der 40 Jährige, der aus Kasachstan stammt, gab die Anklagevorwürfe ohne Wenn und Aber zu. In einer schwierigen Lebenssituation sei er von einem Nachbarn überredet worden, sich mit Heroin zu "trösten". Doch die Sucht kostete Geld. Offenbar deshalb ging der Angeklagte im Februar auf den Vorschlag eines Bekannten ein.

Er sollte für den neuen Bekannten nach Heerlen in die Niederlande fahren, sich bei einem niederländischen Lieferanten Heroin besorgen und es anschließend über die niederländisch-deutsche Grenze bringen. Das erste Mal sei er mit dem Auftraggeber nach Heerlen gefahren und später allein.

Er habe jeweils den Niederländer angerufen, das Heroin bestellt und danach den Stoff abgeholt. Später fuhr der Angeklagte noch für einen zweiten Mönchengladbacher Dealer. Auf 20 Fahrten schmuggelte der 40-Jährige zwischen 15 Gramm und 55 Gramm Heroin. Am 17. März war Schluss. Da wurde er geschnappt.

Von dem Heroin habe er meistens ein bis zwei Bubbles für den Eigenkonsum abbekommen, versicherte der Mann im Gerichtssaal. "Außerdem haben die mir die Benzinkosten ersetzt", erinnerte sich der Angeklagte. Er habe weder die Kunden der Dealer gekannt noch jemals etwas vom Gewinn abbekommen. "Das war das erste und letzte Mal, dass ich so etwas mache", versicherte der Angeklagte.Im übrigen wolle er eine Therapie absolvieren.

Die Staatsanwältin forderte gestern für den Heroinschmuggler eine dreieinhalbjährige Gefängnisstrafe. Doch der geständige und bisher nicht bestrafte Angeklagte hatte Glück. Die Erste Strafkammer folgte dem Plädoyer des Verteidigers und wertete die Straftaten des 40-Jährigen als minder schwere Fälle.

Die Gladbacher Richter verurteilten ihn wegen illegaler Einfuhr von Rauschgift und Beihilfe zum Heroinhandel zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Der 40-Jährige sei nur der Mann am Steuer gewesen. Einer Bewährungsstrafe, wie sie der Verteidiger gefordert hatte, stimmte das Gericht allerdings nicht zu.

(RP)
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