Mönchengladbach Zwei Jahre und fünf Monate Jugendstrafe für Dealer

Mönchengladbach · Ein 21-jähriger Mönchengladbacher wurde mit zwölf Tüten Marihuana in der Unterhose erwischt.

Zwei junge Männer sollten sich wegen Drogenhandels vor der Ersten Großen Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts veraneworten. Zwei Anwälte waren zu dem Prozesstermin pünktlich eingetroffen. Aber nur ein 21-jähriger Angeklagter war anwesend. Justizwachtmeister hatten ihn aus der Untersuchungshaft in den Schwurgerichtssaal gebracht. Doch der 17 -jährige Mitangeklagte war dem Prozess ferngeblieben. Gegen ihn erging Haftbefehl. gegen den 21-Jährigen wurde verhandelt, das Gericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten.

Der 21-jährige Mönchengladbacher saß zum ersten Mal auf einer Anklagebank. Er war zuvor noch nie aufgefallen. Doch der junge Mann war sofort geständnisbereit. Unter anderem warf ihm die Staatsanwältin gewerbsmäßigen Handel mit Marihuana und Widerstand gegen einen Polizeibeamten vor. Außerdem hatte der 21-Jährige den minderjährigen nicht erschienenen Mitangeklagten veranlasst, für ihn Drogen zu bunkern und ihm Marihuana überlassen. Solch eine Verführung eines Minderjährigen durch einen Erwachsenen zu Rauschgiftgeschäften wird vom Gesetzgeber hart gestraft.

Der 21-Jährige, der eine Maler-Lackierer-Lehre abgebrochen hatte, konsumierte seit etwa drei Jahren Marihuana. An der Stresemannstraße war er als Dealer von der Polizei erwischt worden. Dabei hatten die Beamten auch in dessen Unterhose zwölf Tüten portionsweise verpacktes Marihuana entdeckt. Der Angeklagte wollte unbedingt vermeiden, noch einmal mit Drogen erwischt zu werden. Deshalb hatte er den Mitangeklagten zum Bunkern von Marihuana veranlasst. Im Gerichtssaal versicherte der Gladbacher, der als Schüler unter Entwicklungsstörungen gelitten hatte, aber gleichwohl später einen Schulabschluss geschafft hatte, in der Untersuchungshaft würde er kein Marihuana mehr konsumieren. "Ich will eine Therapie machen", beteuerte er. Am Ende verurteilte das Gericht den Dealer zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten. "Absolvieren Sie mit Erfolg eine Therapie, wird der Rest der Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt", versprach der Kammervorsitzende Lothar Beckers.

(RP)
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