Mönchengladbach Zeugen belasten mutmaßlichen Brandstifter

Mönchengladbach · Zwischen 2013 und 2015 soll der 25 Jahre alte Angeklagte in Wohnhäusern fünfmal Feuer gelegt haben.

Die Staatsanwältin wirft dem Angeklagten (25) vor, immer wieder in Mönchengladbach, Schermbeck und Erkelenz gezündelt, ganze Gebäude niedergebrannt und dabei auch den Tod von Menschen billigend in Kauf genommen zu haben. Deshalb muss sich der 25-Jährige nicht nur wegen besonders schwerer Brandstiftung, sondern auch wegen versuchten Mordes vor dem Schwurgericht verantworten. Der frühere Förderschüler hat bis jetzt nur zur Person, jedoch nicht zu den Vorwürfen ausgesagt. Deshalb spielen Zeugenaussagen in dem Prozess eine wichtige Rolle.

Nun erinnerte sich im Schwurgerichtssaal des Landgerichts ein türkisches Ehepaar an die Nacht zum 18. November 2014, in der die Feuerwehr in ihrem Haus in Mönchengladbach löschen musste. Die Frau des Hausbesitzers erwachte damals von einem Geräusch und sah am Fenster den Feuerschein. "Der Rauch war schon im Zimmer", erinnerte sich die 32-jährige. Als sie die Tür öffnete, standen bereits Feuerwehr und Polizei vor der Tür. Die Hausfrau weckte die Kinder und den Ehemann. Die Familie flüchtete aus dem Haus, dessen Wand damals auch in Flammen stand, und konnte erst nach etwa vier Wochen zurückkehren. Der Angeklagte bewohnte damals eine Mietwohnung im Haus der türkischen Familie. Mit dem 25-Jährigen hatte es Ärger gegeben. Er hatte nur die ersten drei Monate die Miete pünktlich bezahlt, danach gar nicht mehr. Der Vermieter hatte schließlich einen Anwalt eingeschaltet. Laut Anklage soll der Mieter damals einen Faltpavillon in Brand gesetzt haben und so die erheblichen Brandschäden im Haus des Vermieters verursacht haben.

Der Brand soll damals einen Schaden von 80.000 Euro verursacht haben. "Aber wir waren unterversichert", erklärte der 33-jährige Vermieter. Deshalb habe er einen Teil der Renovierungsarbeiten selbst ausgeführt, sagte der Trockenbauhelfer im Gerichtssaal. Die Verteidigerin des schweigenden Angeklagten wollte im Prozess von dem Hausbesitzer genau wissen, mit welchen Baustoffen er die Brandschäden beseitigt habe. Möglicherweise sei dabei durch nicht ordnungsgemäße Bauweise die Verbreitung des Feuers verstärkt worden, so die Verteidigerin. Eine Klärung soll durch einen Brandsachverständigen erfolgen.

Tatsächlich sah damals ein Rentner (66) zuerst das Feuer, als er gegen Mitternacht sein Schlafzimmer betrat und aus dem Fenster schaute. Er rief sofort die Feuerwehr. Gestern erinnerten sich vor allem Polizeibeamte, die am 18. November 2014 zu den brennenden Häusern an der Hardenbergstraße und am 12. Dezember 2014 an der Bergerdorfstraße gerufen worden waren. Dass es sich um Brandstiftung handelte, war schnell klar. Der Angeklagte habe anderthalb Stunden vor dem Brand vor dem Haus gestanden und sich öfter auffällig umgesehen, erinnerte sich eine Nachbarin vor Gericht.

Der Prozess wird fortgesetzt.

(RP)
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