Mönchengladbach Zehn Monate Haft wegen vierfachen Diebstahls

Mönchengladbach · Kaugummi kauend betrat der Angeklagte gestern den Gerichtssaal. Gelassen nahm der 32-Jährige neben seinem Verteidiger Platz. Offenbar war der Auftritt vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht für ihn nichts Besonderes. Kein Wunder. Schließlich enthielt das Vorstrafenregister des Mönchengladbachers 15 Einträge, in den meisten Fällen jahrelange Haftstrafen. Gestern musste sich der Hartz-IV-Empfänger wieder einmal wegen mehrerer Diebstähle und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

So soll er im Februar 2016 aus zwei nicht verschlossenen Fahrzeugen ein Autoradio und ein Fahrtenbuch gestohlen haben. Im Sommer 2016 soll er von einem Außenständer eine Handtasche im Wert von 49,95 Euro gestohlen haben. Und am 11. Juni 2015 war er aus einem Supermarkt mit einer Flasche Ouzo verschwunden, ohne zu zahlen. Nach kurzem Zögern gestand der Angeklagte diese Diebstähle. Aber die nächsten Vorwürfe der Anklage bestritt der 32-Jährige.

So soll er am Hauptbahnhof mit einem Hammer auf ein Fahrrad eingeschlagen haben, um das Schloss zu öffnen. Dabei war er von einem Zeugen beobachtet worden. Einen Hammer besitze er, den Diebstahlsversuch bestritt er allerdings. Da der Name des Zeugen unbekannt war, stellte das Gericht den Fall ein. Auch die gefährliche Körperverletzung, die der 32-Jährige am 24. Juni 2016 begangen haben soll, ließ sich am Ende nicht zweifelsfrei beweisen. So soll es damals in einer Wohnung in Mönchengladbach zwischen dem Angeklagten, der mit seiner Freundin in dem Haus wohnt, und einem 64-jährigen Rollstuhlfahrer zu einem Streit gekommen sein.

Der Angeklagte soll den Mann aus dem Rollstuhl gerissen und gemeinsam mit einem anderen Gast mit Tritten verletzt haben. Doch alle Beteiligten fielen im Gerichtssaal mit widersprüchlichen Aussagen auf. Der Rollstuhlfahrer behauptete, eine Hand- und eine Rippenverletzung erlitten zu haben. Doch laut Polizei soll es nur ein Kratzer an der Nase gewesen sein. Den Angeklagten hatte dessen Freundin bei der Polizei schriftlich beschuldigt. Doch im Gerichtssaal war sie überzeugt: "Das ist nicht meine Schrift.

" Am Ende kam der Gladbacher in diesem Fall mit einem Freispruch davon. Wegen Diebstahls in vier Fällen verurteilte ihn das Gericht zu zehn Monaten Haft - ohne Bewährung.

(RP)
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