Urteil in Mönchengladbach Zehn Jahre Gefängnis wegen schwerer Vergewaltigung

Mönchengladbach · Im Prozess vor der Zweiten Strafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts hatten am Mittwoch Staatsanwältin und Verteidiger gerade ihre Plädoyers beendet, als der Angeklagte (54) voller Wut schrie: "Ich werde mir noch einen zweiten Anwalt dazu nehmen und in Berufung gehen!"

Offenbar hatte den Mann der Antrag der Staatsanwältin, ihn zu zehn Jahren Haft zu verurteilen, in Rage gebracht. Doch am Ende blieb es dabei. Das Gericht schloss sich dem Antrag der Anklagevertreterin an und verurteilte den 54-Jährigen wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft.

Außerdem beschlossen die Mönchengladbacher Richter, den Angeklagten, den der psychiatrische Gutachter Dr. Martin Albrecht als "Gefahr für die Allgemeinheit" bezeichnet hatte, in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.

Im tagelangen Prozess hatte sich der Mann mit den 13 Vorstrafen immer wieder mit dem Hinweis verteidigt, er könne sich wegen alkoholbedingten Filmrisses nicht an eine sexuelle Gewalttat in seinem Wohnwagen erinnern. Gestern war dann noch die Rede von einem Komplott, das sich gegen ihn richte. Außerdem sei er als früheres Mitglied von Rockerclubs bedroht worden. Doch diese Geschichte hatte ihm schon die Polizei nicht abgenommen.

In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Dr. Rainer Biermann auf den außergewöhnlichen Fall ein und schilderte die Gewaltorgie im Wohnwagen des Angeklagten auf einem Campingplatz in Niederkrüchten. Das 74-jährige Opfer, eine kleine gehbehinderte Frau, hatte am 30. März mit ihrem Hund den Angeklagten besucht. Er hatte ihr im Internet einen Wohnwagen gezeigt, den er ihr besorgen könne. Offenbar war die Frau damals völlig arglos gewesen, wurde dann von den brutalen und sadistischen Sexualattacken des 54-Jährigen überrascht und in Todesängste versetzt. Vor Gericht hatte sie die Sexualpraktiken, mit denen sie der grobschlächtige Mann misshandelte, glaubwürdig geschildert. Dazwischen sei sie immer wieder geschlagen worden. Dann habe der Mann ein Kissen auf ihr Gesicht gepresst, bis sie ohnmächtig wurde. Als er schlief, konnte sie sich befreien und die Polizei rufen.

In einem ausführlichen Gutachten hatte der psychiatrische Sachverständige die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung befürwortet. Der 54-Jährige sei ein Hangtäter mit eingeschliffenen Verhaltensmustern, minderbegabt und sadistisch, aber gleichwohl voll schuldfähig. Für den Angeklagten, der bereits 14 Jahre Haft wegen eines ähnlichen Verbrechens verbüßt hat, sei Sexualität Ausübung von Macht.

(RP)
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