Mönchengladbach Wurde Imam um Rat gefragt?

Im Prozess um Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung standen am Freitag die Zeugen im Mittelpunkt, weil die aus dem Libanon stammenden Angeklagten die Taten entweder bestreiten oder von ihrem Aussage-Verweigerungsrecht Gebrauch machen.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Ein Hückelhovener (44) und dessen Ehefrau(46) sollen ihre Tochter monatelang eingesperrt haben, weil sie die Beziehung der 26-Jährigen mit einem Tunesier verhindern wollten. Tatsächlich sollen die Eltern bereits einen Ehemann für die Tochter ausgesucht haben.

Am Freitag ließen die Angeklagten jedoch durch ihren Verteidiger vor der Ersten Strafkammer erklären, dass alles ganz anders gewesens sei. .Man habe nur die Standesregeln einhalten wollen. Deshalb sollte der Segen dazu vom Imam eingeholt werden.

Das könne der Imam auch bestätigen. Deshalb musste gestern ein Imam aus Mönchengladbach aussagen. Der Imam (48), ein gebürtiger Marokkaner, stellte sich im Gerichtssaal als Angestellter im Verein der Moschee vor. Der Angeklagte sei zu ihm gekommen und habe ihn um Rat gefragt.

Der Hückelhovener wünsche, dass seine Tochter einen Mann nach libanesischer Tradition heirate. Das befürwortete der Imam. Dass der zukünftige Schwiegersohn ein Tunesier sei, hielt er nicht für ein Problem. An weitere Details konnte sich der Imam allerdings nicht erinnern. "Zu mir kommen jeden Tag viele Leute. Deshalb weiß ich weiter nichts", beteuerte der Zeuge.

Auch dass die Tochter damals weggelaufen sein soll, habe er nicht gewusst. Um Hilfe gebeten Dagegen erinnerte sich ein Polizeibeamter an ein Gespräch mit der Tochter und deren Freund. Ihre Familie sei keineswegs mit ihrem Partner einverstanden gewesen. Sie sei geschlagen worden, so die 26-Jährige, die die Polizei um Hilfe gebeten habe.

Die Beamten verhalfen dem Paar zu einem Versteck in Süddeutschland. Inzwischen sagt die Tochter nichts mehr. Sie wolle keine Bestrafung der Eltern, die Familie sei versöhnt. Der Prozess wird fortgesetzt.

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