Prozess in Mönchengladbach WM-Bilder geklaut — Kündigung für Verkäuferin

Mönchengladbach · Weil sie einen Karton mit Fußballsammelbildchen im Wert von acht Euro gestohlen haben soll, wurde einer Verkäuferin in Korschenbroich nach 16 Jahren fristlos gekündigt. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht.

Hinter den Kulissen der Panini-Produktion
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16 Jahre arbeitete die 36-Jährige in einem Korschenbroicher Supermarkt. Und dabei hatte sie eine besondere Vertrauensstellung inne. Kassieren, Warenannahme, Abrechnung und Buchführung gehörten ebenso zu ihren Aufgaben wie Leitung der Drogerieabteilung. Sie schloss nach Feierabend das Geschäft ab und war für den Geldtransport zur Bank zuständig. Vergangenen Monat bekam sie die Kündigung — wegen eines Kartons, dessen Inhalt acht Euro wert ist.

Am 9. Mai wollte die 36-Jährige Altpapier und leere Kartons auf dem Parkplatz des Supermarktes entsorgen, wo sich die Papierpresse befindet. Über ein Kamerasystem beobachtete ihr Chef, wie die 36-Jährige einen Karton hin- und her schüttelte und ihn anschließend im Kofferraum ihres Autos deponierte.

Der Supermarktbesitzer sprach seine Angestellte daraufhin an und inspizierte mit ihr den Kofferraum samt Inhalt. In dem Karton befand sich ein weiterer, kleinerer Karton mit Fußballsammelbildchen, die im Geschäft an Kunden abgegeben werden, wenn sie für mehr als zehn Euro dort einkaufen. Nach diesem Fund war das Arbeitsverhältnis beendet. Der Chef war der Ansicht, seine Verkäuferin habe ihn bestohlen.

Sie sagt, sie habe nicht gewusst, dass sich in dem großen Karton, den sie zu Archivierungszwecken mit nach Hause nehmen wollte, ein weiterer mit WM-Bildchen befand. Der Chef konterte, dass sie das am Gewicht hätte merken müssen.

Immerhin wiege der Sammelbildchen-Karton 1,3 Kilogramm. Er sah das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört und kündigte ihr fristlos. Der Fall landete vor dem Arbeitsgericht, weil die 36-Jährige Kündigungsklage erhob.

Beim Gütetermin am Freitag wies Richterin Anja Keil daraufhin, das die Entscheidung des Rechtsstreits davon abhängen wird, ob der 36-Jährigen der Inhalt des Kartons bewusst war und davon, welches Ergebnis die im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens stets durchzuführende Interessenabwägung hat. Über diese Fragen entscheidet nach einem ergebnislosen Gütertermin die aus der Vorsitzenden Richterin und zwei ehrenamtlichen Richtern bestehende Kammer in einem weiteren Termin.

Doch dazu wird es erst einmal nicht kommen. Ein neuer Termin wurde nicht anberaumt, weil die Verkäuferin und ihr Chef sich widerruflich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses verständigten.

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