Mönchengladbach „Wildes Grillen“ ist nicht erlaubt
Mönchengladbach · Wer am Wochenende mit Grill und Würstchen bewaffnet im Park um die Ecke losbrutzeln will, muss dabei einige Regeln beachten. Denn die Stadt weist darauf hin, dass nicht an jeder Stelle in den öffentlichen Grünanlagen gegrillt werden darf.
20.04.2007
, 14:55 Uhr
Erlaubt ist das sommerliche Vergnügen auf den fest installierten Grillplätzen im Stadtwald an der Dahlener Straße, in der Freizeitanlage Dahl, im Bellermühlepark und in der Freizeitanlage Rheindahlen. Außerdem kann auf einem ausgewiesenen Areal im Stadtwald auch der hauseigene Grill aufgestellt werden. Den anfallenden Müll müssen die Nutzer der Anlagen wieder mit nach Hause nehmen.