Mönchengladbach Weniger Lärm auf 20 weiteren Straßen

Mönchengladbach · Zu viele Autos, zu schnell, zu laut, kaputter Asphalt, gefährliche Kreuzungen: In der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans sollen Gefahrenstellen entschärft und Krach aus bewohnten Straßen herausgenommen werden.

Mönchengladbach: Weniger Lärm auf 20 weiteren Straßen
Foto: Adfc

Die Verwaltung arbeitet eine Pflichtaufgabe ab - den Lärmaktionsplan. Damit kommt die Stadt einer EU-Richtlinie nach, die vorsieht, dass alle Städte mit mehr als 250.000 Einwohnern festschreiben müssen, wie sie dem Lärm an besonders lauten Straßen entgegenwirken wollen. Die erste Stufe dieses Plans wurde bereits im März 2013 vom Rat beschlossen. Einige der darin vorgesehenen Maßnahmen sind längst umgesetzt worden. So wurden beispielsweise Teile der Aachener Straße mit so genanntem Flüsterasphalt überzogen, zudem wurde an vielen Stellen das Tempolimit auf 30, beziehungsweise 40 Stundenkilometer gedrosselt, an anderen Stellen herrscht seitdem ein Durchfahrtsverbot für Lkw.

In einer zweiten Stufe waren lärmgeplagte Bürger erneut gefragt. Sie hatten die Möglichkeit, der Stadt zu melden, welche Straßen ihrer Meinung nach zu schnell oder von zu vielen Lkw befahren werden, auch welche Fahrbahndecken dringend erneuert werden müssten. In der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses ist nun die zweite Stufe des Lärmaktionsplans vorgestellt worden. Danach sollen 20 Bereiche im Stadtgebiet ruhiger werden. Folgende belastete Bereiche sind aufgeführt:

Lindenstraße (von Anton-Heinen-Straße bis Klagenfurter Straße) - Roermonder Straße - Waldhausener Straße - Hofstraße (von Rheydter Straße bis Südstraße) - Waldnieler Straße - Hittastraße - Fliehtstraße - Mürrigerstraße (von Grottenweg bis Grete-Schmitter-Weg) - Tomper Straße - Vorster Straße - Hohenzollernstraße (von Bismarckstraße bis Rheinbahnstraße) - Hindenburgstraße (von Breitenbachstraße bis Krefelder Straße) - Neusser Straße (von Krefelder Straße bis Fritz-Müller-Straße).

Hansastraße - Hovener Straße - Dünner Straße - Dammer Straße - Abtshofer Straße - Neusser Straße - Volksbadstraße - Konstantinstraße.

Bachstraße / Dahlener Straße - Odenkirchener Straße - Schlachthofstraße - Giesenkirchener Straße - Mülgaustraße - Duvenstraße - Hoemenstraße - Kölner Straße - Düsseldorfer Straße Wickrather Straße - Reststrauch.

Ortskern Wickrath.

Der Bezirk West besteht nicht nur aus Wickrath, sondern auch aus Rheindahlen. Gibt es aus der dortigen Bevölkerung keine Beschwerden über Lärm und Gefahren? Alles ruhig im Ort? Heiko Heisters ist der Verwaltungsstellenleiter. Er kann erklären, warum keine einzige Straße in Rheindahlen berücksichtigt wurde. "In der ersten Stufe des Lärmaktionsplans sind im Stadtbezirk West bereits die Aachener- und die Bahnstraße verkehrsberuhigt worden", sagt er. In der zweiten Stufe werde eine Lärmpegelberechnung zugrundegelegt. In Mönchengladbach liege der Richtwert für die maximale Lärmbelastung tagsüber bei 65 Dezibel, nachts bei 55 Dezibel. Zudem müssten auf einem zehn Meter langen Straßenabschnitt mindestens zwei Menschen ihre Betroffenheit äußern, damit die Verwaltung sie einbeziehen könnte. "In der dritten Stufe des Lärmaktionsplans werden alle Straßenabschnitte einbezogen, an denen tagsüber 65, nachts 55 Dezibel überschritten werden", sagt Heisters. Möglicherweise sind dann auch Rheindahlener Straßen dabei.

Die Maßnahmen, die nun in der zweiten Stufe stufenweise umgesetzt werden sollen, betreffen die Bereiche der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen und der baulichen Maßnahmen. Zu den straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen zählen etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen, Fahrverbote oder auch die Markierung von Radwegen zur Förderung des Radverkehrs. Bauliche Maßnahmen können beispielsweise der Auftrag lärmoptimierter Deckschichten (Flüsterasphalt), der Bau von Buskaps und Querungshilfen als Insel zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und des Fußgängerverkehrs sein. Außerdem soll der Umbau von Knotenpunkten vorangetrieben werden. Das bedeutet: Ampelgesteuerte Kreuzungen werden durch Kreisverkehre ersetzt.

Wie auch der Luftreinhalteplan für die Stadt Mönchengladbach, der von der Bezirksregierung vorgegeben wird und aus dem die Einrichtung einer Umweltzone resultierte, wird auch der Lärmaktionsplan zukünftig bei Abwägungsprozessen in Bauleitplanverfahren und beim Bedarf der Straßenunterhaltung eine stärkere Bedeutung einnehmen.

Die abschließende Beratung durch den Fachausschuss erfolgt nach Anhörung der Bezirke Anfang September. Die Verabschiedung durch den Rat ist für den 21. September vorgesehen.

(RP)
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