Mönchengladbach Weil die Ehefrau nicht aussagte, kam der Mann mit einer Geldstrafe davon

Mönchengladbach · Seit vier Jahren lebt das aus dem Irak stammende Ehepaar getrennt, ist aber immer noch verheiratet. Gestern musste der Ehemann(45) mit dem irakischen Pass vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht auf der Anklagebank Platz nehmen. Der Angeklagte musste sich wegen versuchter Vergewaltigung und Körperverletzung verantworten. Die Ehefrau(37) und Mutter von drei gemeinsamen Kindern hatte den Mann angezeigt.

Die Staatsanwältin warf dem 45-Jährigen vor, am 20. November 2014 die Mutter seiner Kinder besucht zu haben, weil er angeblich nach deren Auto schauen sollte. Im Schlafzimmer habe sich die Frau gegen den Mann gewehrt. Der 45-Jährige habe zugeschlagen. Dabei sei die Frau mit dem Kopf gegen die Wand gefallen. Vor dem Prozess war die Frau in der Kanzlei des Verteidigers aufgetaucht. Sie habe dem Ehemann die Grenzen aufzeigen wollen. Aber an dessen Bestrafung sei sie eigentlich nicht interessiert.

Der Angeklagte nannte gestern als Motiv für den Besuch in deren Wohnung gemeinsame Pläne. "Wir hatten uns vorgenommen, zusammen einen Kiosk zu eröffnen", ließ der Angeklagte durch eine Dolmetscherin übersetzen. Damit sei die Frau nicht einverstanden gewesen, habe ihm aber die Tür aufgemacht. Knallrot im Gesicht berichtete der Mann: "Ich habe sie umarmt und geküsst. Ich hab sie ins Zimmer getragen. Sie hat gelacht". "Danach habe ich sie geschlagen", gestand der Angeklagte leise ein. Als ihn die Richterin aufforderte, näher auf die versuchte Vergewaltigung einzugehen, erklärte der Mönchengladbacher: "Ich möchte nichts mehr aussagen." Von der Anklagebank kam kein Ton mehr.

Dann betrat die zierliche Ehefrau des Angeklagten den Gerichtssaal. Nun überraschte die 37-jährige Hausfrau die Verfahrensbeteiligten im Gerichtssaal: "Ich habe vergessen, was passiert ist. Ich möchte meinem Mann eine Chance geben". Doch die Richterin meinte, das sei nicht die richtige Antwort und machte zugleich die 37-Jährige darauf aufmerksam, dass sie als Noch-Ehefrau auch die Aussage verweigern könne.

"Ja, dann verweigere ich die Aussage", ließ die Frau von der Dolmetscherin übersetzen. Für den Angeklagten war damit die Verhandlung noch nicht zu Ende. Schließlich hatte er zugegeben, die Mutter seiner Kinder geschlagen zu haben. Am Ende verteilte das Schöffengericht den Iraker wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (60 Tagessätze zu je 20 Euro).

Er akzeptierte die Strafe umgehend.

(RP)
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