Mönchengladbach Wegen gewerbsmäßigen Betrugs mit wertlosen Aktien vor Gericht

Mönchengladbach · Der 48-jährige Mönchengladbacher, der von den Wachtmeistern aus der Haft in den Gerichtssaal geführt wurde, bestreitet die Teilnahme an den Geschäften.

Es dauerte etwa 40 Minuten, bis die Staatsanwältin die ungewöhnliche und umfangreiche Anklage verlesen hat. In Callcentern, in Deutschland und in Istanbul sollen Telefonverkäufer völlig wertlose Aktien verkauft haben. Den Käufern habe man falsche Angaben gemacht und erhebliche Gewinne versprochen. Dabei sei es um seltene Metalle gegangen. Und um die Anleger zu einem Zukauf zu bewegen, sei von einem bald statt findenden Börsengang gesprochen worden. Die meisten Gelder wurden auf ein Konto der Mönchengladbacher Stadtsparkasse überwiesen. Der Angeklagte wird für diese Betrugstaten verantwortlich gemacht und soll zudem unter einem falschen Namen gehandelt haben, was er ebenfalls bestreitet. Am Ende sei ein Schaden von sieben Millionen Euro entstanden, so die Anklage. Die Anleger erlitten dabei Totalverluste. Doch der 48-Jährige erklärte völlig emotionslos, mit Aktienhandel habe er nichts zu tun gehabt. Von Aktien habe er die Finger gelassen. Schließlich sei er in der Vergangenheit schon einmal zu vier Jahren Haft verurteilt worden. "Ich ging von einem produzierenden Minenbetrieb aus und interessierte mich immer nur für seltene Metalle", so der Angeklagte. Der Businessplan sei nicht von ihm erstellt worden. "Aber Sie haben für Kontakte gesorgt", warf ihm der Vorsitzende Richter vor. Darauf reagierte der Angeklagte nicht. Offenbar wird der Gladbacher aber von Zeugen belastet.

Zugleich gab der 48-Jährige zu: "Ich sollte die Callcenter-Leute schulen und Lagerhaltungsprogramme für seltene Metalle entwerfen". Er sei auch für Broschüren verantwortlich gewesen. Mehrere Tage in der Woche sei er in Istanbul gewesen. "Ich sollte den Callcenter-Leuten beibringen, wie man Kunden am besten beraten kann", gestand er schließlich ein. Zeitweise sei er auch in der Schweiz und ein paar Jahre auch in Vancouver gewesen, schilderte der Angeklagte bereitwillig seinen schillernden Lebensweg. Er habe auch Zeiten von Arbeitslosigkeit erlebt.

Aber der gewerbsmäßige Betrug war nicht der einzige Vorwurf, den ihm die Staatsanwaltschaft macht. In den Jahren 2014 bis 2016 soll er sich in drei Fällen der Steuerverkürzung schuldig gemacht haben. Er gab keine Einkommenssteuererklärungen ab und zahlte die Steuern in Höhe von jeweils ein paar tausend Euro nicht. Für den Prozess hat das Gericht zahlreiche Zeugen geladen. Außerdem wurden insgesamt neun Prozesstage geplant, um den Millionenschadens-Fall aufzuklären. Handelt es sich um gewerbsmäßigen Betrug, droht eine Strafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

(RP)
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