Mönchengladbach Wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht

Mönchengladbach · Der 24-jährige Angeklagte beobachtete die Ex-Freundin sichtlich niedergeschlagen, als die junge Frau vor dem Schöffengericht gestern ihre Zeugenaussage machte. "Wir hatten eine zweieinhalbjährige Beziehung, in der es viel Stress, Gewalt und Aggression gab", erinnerte sich die 20-Jährige.

Der Mönchengladbacher musste sich gestern wegen Hausfriedensbruchs und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Staatsanwalt warf dem 24-Jährigen vor, am 3. Oktober 2016 morgens gegen 4.45 Uhr in die Wohnung seiner Ex-Freundin eingedrungen zu sein. Dann habe sich der Angeklagte auf den Nebenbuhler gestürzt, der neben der jungen Frau im Bett schlief. Laut Anklage habe der 24-Jährige anschließend den neuen Freund der 20-Jährigen mit Faustschlägen und Tritten verletzt. Als das Opfer bereits blutend am Boden lag, soll der Angeklagte mit dem Deckel eines Mülleimers erneut auf den Nebenbuhler eingeschlagen haben. Als die Ex-Freundin die Polizei informierte, war der Angeklagte verschwunden.

Im Gerichtssaal hatte der Angeklagte dazu widersprüchlich ausgesagt und auf Erinnerungslücken verwiesen. Der Vermieter hatte damals dem Pärchen gekündigt. Beide mussten sich eine neue Wohnung suchen. Der aggressive Freund erhielt Kontaktverbot, woran er sich aber nicht hielt. Aber auch die Ex-Freundin gab zu, sich später noch mit dem Angeklagten getroffen zu haben.

"Ich habe mich selbst verloren in dieser Beziehung. Der Einbruchsdiebstahl, den ich bei ihr begangen habe, war dumm", gestand der Angeklagte ein. Ja, er habe aus ihrer Wohnung Schmuck und Kleidungsstücke gestohlen, berichtete die 20-Jährige in ihrer Zeugenaussage. Aber sie habe das ohne Polizei klären wollen. Die gestohlenen Sachen habe er ihr nach und nach wiedergegeben. "Er wollte mich immer wiedersehen", so die 20-Jährige.

Am Ende beschlossen die Verfahrensbeteiligten, den Angeklagten von einem Sachverständigen begutachten zu lassen, ob er schuldfähig ist. Danach muss sich der 24-Jährige erneut vor dem Schöffengericht verantworten.

(RP)
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