Mönchengladbach Wegen bandenmäßigen Drogenhandels vor Gericht

Mönchengladbach · Der Prozess vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts begann unter auffälligen Sicherungsmaßnahmen. Jeder Zuhörer wurde an einem besonderen Eingang zum Schwurgerichtssaal kontrolliert. Die drei Angeklagten, 23 und 36 Jahre alt, wurden von den Justizwachtmeistern aus der Untersuchungshaft in den Saal geführt. Während des Prozesses saß neben jedem Angeklagten ein Wachtmeister.

Dann verlas der Staatsanwalt die Anklage, die tatsächlich massive Vorwürfe enthielt. Das Mönchengladbacher Trio soll von Anfang Dezember 2014 bis Februar 2015 in 13 Fällen mit Amphetaminen und Marihuana bandenmäßig Handel betrieben haben. Der Anklagevertreter wirft den Männern vor, in den Niederlanden und im Bereich Viersen jeweils bis zu zwei Kilogramm Marihuana und bis zu fünf Kilogramm Amphetamin besorgt zu haben.

Für den Prozess hat das Gericht sieben Verhandlungstage terminiert. Zu Beginn hatten sich die Angeklagten allerdings lediglich erklärt, zur Person auszusagen. Zu den Anklagevorwürfen wollten sie offensichtlich erst einmal schweigen. Der 36-Jährige beschwerte sich sofort. Als Zehnjähriger sei er 1989 aus Beirut nach Deutschland gekommen, habe aber als Staatenloser nie eine Arbeitserlaubnis bekommen, durfte keinen Führerschein und keine Ausbildung machen. "So bin ich bald auf der Straße gelandet", beklagte sich der Mönchengladbacher, dessen Vorstrafenregister auch einige Eintragungen enthält. Erst in den letzten sieben Monaten sei er als Bauhelfer tätig gewesen. "Sonst habe ich immer nur vom Amt gelebt", ergänzte er. Auch die zwei 23 Jahre alten Angeklagten erinnerten sich nur an abgebrochene Ausbildungen und schwierige familiäre Verhältnisse.

Kammervorsitzende Helmut Hinz verlas die Ergebnisse von polizeilichen Durchsuchungen in den Wohnungen der Angeklagten. Danach wurde im Gerichtssaal bekannt, dass damals noch zwei Kilogramm Marihuana und zweieinhalb Kilogramm Amphetamine von den Drogenfahndern gefunden worden waren. Der Prozess wird heute mit Zeugen fortgesetzt.

(RP)
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