Mönchengladbach Was bei Unfällen im Karneval tun?

Mönchengladbach · In den Karnevalshochburgen haben wieder die Jecken das Sagen. Doch Vorsicht: Bei aller Ausgelassenheit können Unfälle unter Alkoholeinfluss finanziell schlimm enden. Denn private Unfallversicherungen zahlen nicht bei bleibenden Schäden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss passiert ist. Keine Regel ohne Ausnahme: Es gibt auch Komfortversicherungen, die trotzdem leisten. "Auf den Festen der guten Laune - in Sälen, auf der Straße, in Kneipen - geht es fast nie ohne Schäden zu. Auch wenn sie nicht dramatisch sind, sollte man sie unbedingt melden", wie Carsten Pawlik, Sprecher des Bezirks Mittlerer Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont.

Allerdings muss man gute Nerven und Geduld haben, bis feststeht, welche Versicherung den Schaden - bis hin zu Verdienstausfall - zahlen soll. Die Veranstalter gelten fast immer als erste Adresse für Ansprüche. Zum Beispiel, wenn durch fliegende Kamellen oder Pralinenschachteln "was ins Auge ging". Doch einige Gerichte meinen, dass Zuschauer, die an Veranstaltungen mit 'Wurfgeschossen' teilnehmen, wohl auch mit geringen Verletzungen einverstanden seien und daher nicht für jede Schramme ein Schmerzensgeld und für jede Brille Schadenersatz verlangen können.

Die Karnevalsvereine sichern sich mit Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, ihre Prinzen, Jungfrauen und Wagenlenker sind immer damit unterwegs. Aber ehe die Versicherungen zahlen, klären sie erst einmal untereinander ab, wer nun für den Schaden aufkommen soll. Und das kann dauern. Zeugen können da einem Unfallopfer enorm helfen, weil ihre Beobachtungen komplizierte Abklärungen beschleunigen.

(RP)
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