Mönchengladbach Waren die Angeklagten wirklich ahnungslos?

Mönchengladbach · Den Serientäter (42) hatte das Mönchengladbacher Schöffengericht bereits zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil er 2008 zahlreiche Autos aufgebrochen hatte. Gestern saßen zwei Mönchengladbacher auf der Anklagebank. Den 56 und 53 Jahre alten Männern warf die Staatsanwältin vor, sich als Gehilfen und Hehler an der Serie des Autoknackers beteiligt zu haben. Doch die Angeklagten gaben sich ahnungslos. Der Jüngere hatte zwar jahrelang mit dem Serientäter in einer Wohngemeinschaft gelebt. Aber von dessen kriminellen Aktivitäten habe er nun wirklich nichts gewusst.

Teile der Beute

Tatsächlich waren sie in Verdacht geraten, als Polizeibeamte bei Durchsuchungen ihrer Wohnungen Teile der Beute aus den Aufbrüchen entdeckten. In der Küche des 56-Jährigen fand man einen gestohlenen Laptop. Das Diebstahls-Opfer war gestern aus Nordhorn angereist . "Mein Auto stand auf der Garagenauffahrt und wurde nachts aufgebrochen", so der Zeuge. Der Autoknacker hatte damals auch dessen Stifte mit eingraviertem Namen mitgenommen. "So ist die Mönchengladbacher Polizei auf mich gekommen",erinnerte sich der Zeuge. Ebenfalls in einer Wohnung der Angeklagten hatte die Polizei eine Fotoausrüstung entdeckt. Diese Beute stammte aus einem geparkten Fahrzeug in der Nähe des Dorint-Hotels.

Die Schulklasse im Zuschauerraum staunte. Der bereits verurteilten Serientäter, den die Wachtmeister gestern aus dem Gefängnis in den Saal brachten, belastete die Angeklagten keineswegs. Die seien doch ahnungslos. Die Beute habe er in deren Wohnungen nur abgestellt. Den Laptop habe er dem einen geschenkt: "Der hatte einen PC wie aus der Steinzeit." Seine Fahrzeuge waren auf den Namen der Angeklagten zugelassen. "Aus Versicherungsgründen", beteuerte der Häftling. "Dass ich gar keinen Führerschein hatte, wussten die nicht", nahm er die Angeklagten außerdem in Schutz. Überführt waren die Angeklagten am Ende nur, dass sie das führerscheinlose Fahren des Serientäters geduldet hatten - und illegaler Besitz von Munition. Die hatte man bei der Wohnungsdurchsuchung gefunden.

Für die Männer gab es ein glimpfliches Ende: Verfahrenseinstellung, eine Geldbuße von 800 Euro für den einen und 45 Stunden gemeinnützige Arbeit für den arbeitslosen Angeklagten.

(RP)
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