Prozess in Mönchengladbach Waffennarr und Junkie zu zwei Jahren Haft verurteilt

Mönchengladbach · Nach einem tagelangen Prozess hat die Zweite Strafkammer des Landgerichts am Mittwoch einen Mönchengladbacher (28) wegen unerlaubten Drogenbesitzes, Handels mit Marihuana und Verstoßes gegen das Waffen- und das Sprengstoff-Gesetz zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Richter setzten die Haftstrafe nicht zur Bewährung aus. Der 28-Jährige, dessen Vorstrafenregister mehrere Eintragungen enthält, muss die zwei Jahre verbüßen. In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende noch einmal auf den Fall ein. Der Mönchengladbacher, der einen Tag zuvor im Gefängnis geheiratet hatte und zu Prozessbeginn noch gut gelaunt gewessen war, verfolgte nun das Ende des Prozesses sichtlich bedrückt und mit gesenktem Kopf.

In der Wohnung des geständigen Cannabiskonsumenten hatten Drogenfahnder am 29. Januar 80 Gramm Marihuana und 37 Ecstasytabletten gefunden. Außerdem entdeckten die staunenden Beamten in der Behausung des 28-Jährigen ein ganzes Waffenarsenal. Dabei bewahrte der Angeklagte damals unerlaubt auch einen Revolver mit scharfer Munition und eine Granate auf. Das brachte dem Waffennarr auch noch die Anklage wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und außerdem noch gegen das Sprengstoffgesetz ein.

Weitere Vorwürfe, im Sommer 2011 aus seiner Wohnung in Mönchengladbach mit Marihuana gedealt zu haben, stellte die Zweite Strafkammer gestern vorläufig ein. Immerhin hat der 28-Jährige weitere Strafverfahren wegen Verstoßes gegen Betäubungsmittel-Gesetze vor den Amtsgerichten Krefeld und Kempen zu erwarten.

Die größere Menge des sichergestellten Marihuanas habe er selbst konsumiert und nur kleinere Mengen an Freunde abgegeben, hatte sich der Angeklagte verteidigt. Außerdem wolle er eine Therapie machen. Der Forderung des Verteidigers, die Tat des Gladbachers als minder schweren Fall zu werten und die Strafe zur Bewährung auszusetzen, waren die Richter nicht gefolgt. Der Angeklagte habe bereits in der Vergangenheit Jugendstrafen verbüßen müssen und zuletzt sei er auch als Bewährungsversager aufgefallen, hieß es in der Urteilsbegründung. Am Ende wurde der Haftbefehl aufrecht erhalten, so der Beschluss des Gerichts. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort