Mönchengladbach Volksverhetzung: Gladbacher muss 1000 Euro Strafe zahlen

Mönchengladbach · Etwas verspätet betrat der Mönchengladbacher (24) am Freitag den Gerichtssaal. Er habe sich wegen einer Verletzung am Ellbogen langsamer als sonst anziehen können, entschuldigte sich der 24-jährige. Dabei nahm der Lagerhelfer gelassen auf der Anklagebank Platz. Erstaunlich angesichts der Anklage, die die Staatsanwältin anschließend verlas.

Volksverhetzung wurde dem 24-Jährigen in einem Strafbefehl vorgeworfen, gegen den der Mönchengladbacher Einspruch eingelegt hatte. Er habe die Taten der Nazis verharmlost, war ein Teil der Anklage. Der Gesetzgeber ahndet Volksverhetzung mit Geldstrafen oder Haftstrafen bis zu fünf Jahren.

"Ja, ich habe das am 31. März auf meiner öffentlich zugänglichen Facebook-Seite hochgeladen", gab der Mann ohne Weiteres zu. Da waren ein Bild von Adolf Hitler und ein rauchender Schornstein zu sehen. Daneben stand der entlarvende Spruch: "Umso größer der Jude, umso wärmer die Bude." Nach Bekanntgabe dieser Szene war es am Freitag im Gerichtssaal erst einmal sekundenlang still.

Auf die Frage der staunenden Richterin, was er sich dabei gedacht habe, antwortete der 24-Jährige, der in Bedarfsgemeinschaft mit seiner Mutter lebt, eher hilflos: "Ich habe das gepostet, weil mir der Reim gefiel. Ich wollte nichts Böswilliges machen, Ich habe nicht darüber nachgedacht". Er wisse schon, wer Adolf Hitler war, gab der Angeklagte kleinlaut zu. Auch der historische Zusammenhang sei ihm klar.

"Das war keine Gesinnungstat", berichtete am Freitag ein Polizeibeamter. Er habe keine Verbindung des Angeklagten zur rechtsradikalen Szene ermitteln können. Er habe auch keine politische Motivation feststellen können, so der Zeuge.

Am Ende war klar, dass der 24-Jährige nicht zum ersten Mal vor Gericht stand. Sein Vorstrafenregister enthält neun Eintragungen, allerdings keine einschlägige Straftat. Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze zu je zehn Euro). Die Strafe kann er in monatlichen Raten von 100 Euro zahlen. Auf das Urteil reagierte der Mönchengladbacher gelassen. Was ihn offenbar mehr beeindruckte, war der Beschluss des Gerichts, das Handy des Angeklagten einzuziehen. Schließlich habe der Angeklagte das Smartphone "zur Begehung von Straftaten benutzt", hieß es am Freitag abschließend in der Urteilsbegründung.

(RP)
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