Urteil in Mönchengladbach Vier Jahre und vier Monate Haft für Autoschieber

Mönchengladbach · Wegen gewerbsmäßigen Betruges und Urkundenfälschung in neun Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung hat die Erste Strafkammer des Landgerichts am Dienstag einen Mönchengladbacher (27) zu vier Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Außerdem wird der von Drogen und Alkohol abhängige Angeklagte für zwei Jahre in einer Entziehungsklinik untergebracht.

In einem detaillierten Geständnis hatte der Mann, der als 18-Jähriger aus Polen nach Deutschland gekommen war, die Anklagevorwürfe zugegeben. Im Frühjahr 2010 planten er und Mittäter, sich über polnische Strohmänner hochwertige Autos zu verschaffen. Sie holten arbeitslose Polen nach Mönchengladbach, statteten sie mit total gefälschten Einkommensnachweisen aus und begleiteten sie dann als angeblich "solvente Käufer" in Gladbacher und Kölner Autohäuser. Sie sollten Darlehens- und Kaufverträge unterschreiben. Doch Kreditraten wurden fast nie gezahlt. Die Täter nutzten die Fahrzeuge selbst oder verschoben sie nach Osteuropa. Für drei solcher Fahrzeuge, die nie wieder auftauchten, macht das Gericht den 27-Jährigen unter anderen verantwortlich und damit für einen Schaden von 80 000 Euro. Einige der auf diese Art ergaunerten Fahrzeuge wurden später sichergestellt.

Der Angeklagte musste sich jetzt nicht nur wegen Betruges verantworten. Im September 2010 war er mit einem der Polen in Streit geraten, nachdem er in dessen Wohnung alkoholische Getränke gefordert hatte. Während der Auseinandersetzung schoss er dem Mann mit einer Gaspistole ins Gesicht. Diese gefährliche Körperverletzung sei eine Hangtat, hieß es am Dienstag im Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen. Nach massivem Konsum von Amphetaminen und Kokain sei der 27-Jährige in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen. Der Gutachter empfahl dringend eine Therapie. Der Angeklagte konsumiere seit Jahren Rauschgifte jeder Art und Alkohol. Die Betrugstaten hätte der Mönchengladbacher jedoch unter Drogeneinfluss nicht begehen können. Der 27-Jährige hatte die Polen in die Autohäuser begleitet und sich als Dolmetscher empfohlen. Dafür sei er strafrechtlich voll verantwortlich zu machen, so das Ergebnis des Gutachtens. Am Ende hatte sich das Gericht dem Sachverständigen angeschlossen und die Unterbringung des therapiewilligen Täters in einer Entziehungsklinik angeordnet.

(RP)
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