Mönchengladbach Vier Jahre Haft für Schläger?

Mönchengladbach · Nach dem Tod eines Schwarzafrikaners in der Altstadt hat der Staatsanwalt am Donnerstag vier Jahre Haft für den Sohn eines Kiosk-Besitzers gefordert. Auch Vater und Mutter des mutmaßlichen Täters sollen bestraft werden.

Bei einer Auseinandersetzung in der Altstadt soll sich eine ganze Familie strafbar gemacht haben: der Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der Vater wegen Beteiligung an einer Schlägerei und gefährlicher Körperverletzung und die Mutter wegen falscher Verdächtigungen.

Davon ist der Staatsanwalt überzeugt. Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners in der Altstadt forderte der Vertreter der Anklage gestern eine neunmonatige Bewährungsstrafe für einen Kioskbesitzer, vier Jahre Haft (Jugendstrafrecht) für dessen Sohn und eine Geldstrafe von 2000 Euro für die Mutter.

"Keine Schläge aus Notwehr"

Nach einem wochenlangen Prozess ging der Staatsanwalt in seinem Plädoyer noch einmal auf die umfangreiche Beweisaufnahme und zahlreichen Zeugenaussagen ein. Unter anderem wegen Beteiligung an einer Schlägerei angeklagt sind drei Mitglieder einer aus der Türkei stammenden Familie, die an der Waldhausener Straße einen Altstadt-Kiosk betreibt. In der Nacht zum 22. Mai 2011 hatte sich vor dem Kiosk ein Streit zu einer Schlägerei entwickelt. Für einen 21 Jahre alten Schwarzafrikaner endete die Auseinandersetzung tödlich.

Sowohl der Vater (50) als auch der Sohn (21) hatten im Prozess geschwiegen. Dagegen hatte die mitangeklagte Mutter (48) berichtet, dass sie das spätere Opfer und dessen zwei Begleiter in der Mainacht aus dem Kiosk gewiesen habe, weil sie zu laut gewesen seien. Die drei Männer, die Zigaretten kaufen wollten, hätten sie geschubst. Die 48-Jährige verständigte ihren Mann.

Der warf die drei aus dem Kiosk. Der mitangeklagte Ehemann habe dann selbst einen Schlag ins Gesicht erhalten, so die Frau. Ansonsten habe sie von der Schlägerei vor dem Kiosk nichts mehr mitbekommen. Vater und Sohn mischten sich dann in die Prügelei und schlugen vor allem auf den Schwarzafrikaner ein, so der Staatsanwalt gestern. Nach einem Faustschlag durch den Sohn fiel der Schwarzafrikaner auf den Asphalt und erlitt dabei einen Schädelbasisbruch. Er erlag drei Tage später seinen schweren Verletzungen. Vergeblich hatte das Opfer damals immer wieder geschrien: "Ich habe doch nichts gemacht."

Der Staatsanwalt war überzeugt, dass Vater und Sohn nicht in Notwehr handelten, als sie grundlos auf den 21-Jährigen einschlugen. Zwar hatte der Vater Tage nach der Schlägerei ein Attest über ein Hämatom am linken Auge vorgelegt. Zwei Polizeibeamte hatten jedoch eine solche Verletzung nicht festgestellt. Andere Zeugen erinnerten sich lediglich an eine dunkle Verfärbung.

Auch die Erklärung der Ehefrau, dass ihr Mann geschlagen worden sei, erwies sich — so der Vertreter der Anklage — als falsche Verdächtigung.

(RP/rl)
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