Mönchengladbach Viehof-Prozess: "Milde Gaben"

Mönchengladbach · Nach wie vor verfolgen die vier Mitglieder der Mönchengladbacher Unternehmerfamilie Viehof, ein mitangeklagter Wirtschaftsprüfer und ein Ex-Geschäftsführer den Prozess vor der Wirtschaftsstrafkammer des Mönchengladbacher Landgerichts sichtlich gelassen. Tatsächlich wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten (zwischen 47 und 62 Jahre alt) Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Betrug vor.

In den Jahren 2001 bis 2006 sollen die Unternehmer der Viehoffamilie nach dem Verkauf von Allkauf an die Metro AG frühere leitende Angestellte mit Darlehen und Schenkungen begünstigt haben. Aber bereits zu Prozessbeginn hatte Eugen Viehof sinngemäß erklärt: "Das waren Schenkungen, die meine Brüder und ich aus unserem privaten versteuerten Vermögen genommen haben. An Steuervorteilen hatten wir kein Interesse." Das sehen Staatsanwaltschaft und Finanzbehörde allerdings ganz anders. Denn nach deren Ansicht waren die "milden Gaben" tatsächlich Abfindungen, für die höhere Steuern zu zahlen gewesen wären.

Am Donnerstag verlas das Gericht wie an den vorhergehenden Prozesstagen die Verträge, die die Unternehmer mit den sogenannten Haupttätern abgeschlossen hatten. Offenbar sollte durch diese Verträge verschleiert werden, dass es sich bei den Schenkungen eigentlich um Arbeitslohn mit "abfindungsähnlichem Charakter" handelte. So wurde gestern aus dem Fall eines früheren Prokuristen von Allkauf bekannt, dass ihm von Bernd Viehof zunächst ein Darlehen von 615 000 DM gewährt wurde.

Nach dem Fälligkeitszeitpunkt wurde der Darlehensvertrag in einen Schenkungsvertrag geändert. Auch mit der Ehefrau des Ex-Prokuristen wurde ein Schenkungsvertrag geschlossen. In den Verträgen wurden die Beschenkten verpflichtet, die Schenkungen beim Finanzamt anzuzeigen und die Schenkungssteuer zu zahlen.

Im Fall des Ex-Prokuristen soll die Aufsplittung in zwei Schenkungen (für Ehefrau und Ehemann) zu einer geringeren Festsetzung von Schenkungssteuern geführt haben. Die einzelnen Vorgänge liefen nach einem ähnlichen Muster ab, so die Anklage. Auf diese Weise sollen die Angeklagten als Gehilfen den Fiskus um rund vier Millionen Mark geschädigt haben. Der Prozess wird mit den Zeugenaussagen von "Geschenkeempfängern" am 26. Januar fortgesetzt.

(RP)
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