Mönchengladbach Verzögert Kunstwerk Abriss?
Mönchengladbach · Adrian Müllenholz wirft der Stadt vor, sie wolle klammheimlich ein Werk seiner Vaters Leo Müllenholz zerstören. Das schwarze Wandrelief im ehemaligen Staatlichen Bauamt soll mit der Immobilie abgerissen werden.
Nur durch Zufall hat Adrian Müllenholz neulich erfahren, dass das Kunstwerk seines Vaters Leo Müllenholz im ehemalige Staatlichen Bauamt an der Viersener Straße der Zerstörung preisgegeben ist. Das Gründerzeithaus, in dem sich derzeit noch das Kreativzentrum V 16 befindet, wird in Kürze abgerissen.
Es weicht einem hochmodernen Bürokomplex. "Mein Vater ist vor zwei Jahren gestorben", sagt Adrian Müllenholz, der als Grafiker an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) in Aachen arbeitet. Aber er verwalte dessen Haus und Nachlass. "Die Stadt Mönchengladbach hätte sich an mich wenden müssen." Das geschah bis heute nicht. Deshalb könne er sich des Eindrucks nicht erwehren, die Stadt wolle das großformatige Wandrelief im Foyer des Hauses klammheimlich aufgeben. Durch die Berichterstattung in der Rheinischen Post hatte er von den Plänen gehört.
Stadt trägt die Verantwortung
Die Entwicklungsgesellschaft der Stadt hatte sich vor der Übernahme der Immobilie beim damaligen Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB), rückversichert, ob das Haus abgerissen werden darf oder dies wegen Denkmalschutz oder ähnlichen Rechten nicht möglich sei. Die Antwort der Behörde: Einem Abriss stehe nichts entgegen. Natürlich müsse man sorgsam prüfen, ob ein Kunstwerk erhalten werden könne — und zu welchem Preis. Heute heißt es aus dem BLB, die Stadt Mönchengladbach allein müsse über das Schicksal des Kunstwerks von Leo Müllenholz entscheiden.
"Das ist eine komplizierte Sache und in vielen deutschen Städten derzeit ein großes Thema, weil die Werke, die als Kunst am Bau angeschafft wurden, inzwischen alle in die Jahre gekommen sind", sagt Susanne Titz, Leiterin des Museums Abteiberg. Es sei vor allem eine Frage der Abwägung. Schützt das Urheberrecht des Künstlers nicht nur vor Veränderung, sondern auch vor Zerstörung seines Werks? Wie hoch ist der Wert der Arbeit? Wie ist die Bedeutung des Künstlers einzuschätzen? Hat er sein geistiges und künstlerisches Eigentum veräußert und damit seine Rechte abgetreten?
"Es muss zwangsläufig zu Konflikten kommen", sagt Susanne Titz. "Da gibt es nun einmal keine einfachen Lösungen." Die denkbar knappe personelle Struktur des Museums mache es zudem unmöglich, sich um jedes einzelne Kunstwerk im öffentlichen Raum intensiv zu kümmern. Susanne Titz fragt: "Ist das Werk im V 16 überhaupt von der Wand zu trennen? Wie teuer wird das? Und wo stellen wir es anschließend wieder auf?"
Die Stadt Aachen hat im vergangenen Jahr die Skulptur "Die Vergänglichkeit" von Leo Müllenholz, die vor dem Finanzamt Rothe Erde stand, vor dem Abriss der Immobilie auf den Campus versetzt. Mit großem Aufwand. "Der Sohn des Künstlers ist der einzige, der die Vernichtung des Wandreliefs im V 16 noch stoppen kann", sagt Rechtsanwältin Monika Bauer. Sie ist der Meinung, die Stadt hätte Adrian Müllenholz unbedingt informieren müssen. "Mit einer einstweiligen Verfügung könnte er Zeit gewinnen."