Mönchengladbach Verwirrung um Leinenpflicht

Mönchengladbach · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat ein Urteil gefällt, das für ganz Nordrhein-Westfalen gültig ist: Hunde dürfen unangeleint auf Waldwegen laufen. Das gilt aber nur eingeschränkt. Hundebesitzer sind verunsichert.

 Mit oder ohne Leine? Im Prinzip ohne. Aber nur, wenn der Waldweg nicht durch ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet führt. Und in der Nähe von Wohnhäusern muss Bello auch angeleint werden.

Mit oder ohne Leine? Im Prinzip ohne. Aber nur, wenn der Waldweg nicht durch ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet führt. Und in der Nähe von Wohnhäusern muss Bello auch angeleint werden.

Foto: Jörg Kazur

Ist der Stadtwald in Rheydt ein Wald oder ein Park? Wann ist ein Waldweg ein Wirtschaftsweg? Wo ist der Hardter Wald ein Forst, und wo ist er Wald? "In Mönchengladbach hat sich durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts nichts geändert", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. "Die Hundebesitzer durften ihre Tiere im Wald immer schon frei laufen lassen." Denn auch die Waldwege seien in gewisser Weise Wirtschaftswege. Und auf denen darf der Hund ohnehin frei laufen — ebenso auf den ausgeschilderten Hundewiesen in der Stadt. Das stehe so in der Straßen- und Anlagenverordnung. Einschränkung: Im Stadtwald bestehe Leinenzwang, weil der Wald an dieser Stelle kein Wald sei, sondern ein Erholungsgebiet.

Problem erkannt, Gesetz gemacht

"Kein Wunder, dass die Hundebesitzer verunsichert sind", sagt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft, Franz-Josef Friedrich. "Da wird mal wieder nach dem Motto verfahren: Problem erkannt, Gesetz gemacht, zu Papier gebracht, Problem weg." In Wirklichkeit sei die Sache ziemlich kompliziert. "Es gibt im Hardter Wald Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete. Die Grenzen kennt der Normalsterbliche nicht." Aber in diesen ausgewiesenen Arealen dürften Hunde nun mal nicht frei laufen. "Das gilt auch, wenn Wohnbebauung in Sicht ist."

Friedrich gibt zu, dass auch er nicht pausenlos nach Schildern oder versteckten Häusern im Wald Ausschau hält, wenn er mit seinem Hund unterwegs ist. "Es gibt so viele Bestimmungen, und die sind inzwischen so kleinteilig, dass man ein Examen in Rechtswissenschaften braucht, um das alles zu verstehen." Er appelliert vielmehr an die Vernunft der Hundebesitzer. "Eigenverantwortung und gegenseitige Rücksichtnahme sind viele wichtiger als Gesetze", ist er überzeugt. "Wer weiß, dass sein Hund nicht gehorcht, sollte ihn im Wald nicht von der Leine lassen."

Diese Auffassung teilt Gerd Gröne-Gormanns, Vorsitzender der Hundelobby. "Die ganze Sache geht ausschließlich über den Weg der Vernunft. Mit Gesetzen lässt sich nicht alles regeln, vor allem nicht, wenn sie eher verunsichern als klären", sagt er. "Ich habe den Eindruck, es wird immer komplizierter, immer doller."

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts gab einer Hundehalterin Recht, die ihren Hund im Hildener Stadtwald frei laufen lassen wollte und will. Sie bekam Recht. Die Stadt Hilden überlegt nun, den städtischen Wald zum Erholungswald zu machen. "Der Bürgermeister von Hilden glaubt doch wohl nicht, dass ein Gericht das Urteil des Oberverwaltungsgerichts kippen wird. Warum auch", sagt Gerd Gröne-Gormanns.

(RP/ac)
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