Mönchengladbach Verteidiger fordern im Kiosk-Prozess Freispruch

Mönchengladbach · Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Schwarzafrikaners (21) vor der Ersten Jugendkammer forderten gestern die Verteidiger für ihre Mandanten Freispruch. Angeklagt ist eine ganze Familie: Der Sohn (21) wegen Körperverletzung mit Todesfolge, der Vater (50) wegen Beteiligung an einer Schlägerei, die Mutter (48) wegen falscher Verdächtigung. Die Familie betreibt an der Waldhausener Straße einen Altstadtkiosk.

In der Nacht zum 22. Mai 2011 hatte sich vor dem Kiosk ein Streit zu einer Schlägerei entwickelt. Für einen Schwarzafrikaner (21) endete die Auseinandersetzung tödlich. Vater und Sohn hatten im Prozess geschwiegen.

Faustschlag durch den Sohn

Dagegen hatte die Mutter ausgesagt, dass sie das spätere Opfer und dessen zwei Begleiter in der Mainacht aus dem Kiosk gewiesen habe, weil die angetrunkenen Männer zu laut gewesen seien. Die drei Männer hätten sie geschubst und einer habe sie geschlagen.

Der Ehemann warf die drei schließlich aus dem Kiosk. Der 50-Jährige habe dann vor dem Kiosk selbst einen Schlag abbekommen. Vater und Sohn mischten sich in die Schlägerei ein und sollen dabei auf den Schwarzafrikaner eingeschlagen haben, so der Staatsanwalt. Nach einem Faustschlag durch den Sohn fiel der Schwarzafrikaner auf den Asphalt. An der dabei erlittenen schweren Kopfverletzung erlag das Opfer drei Tage später.

Die Verteidiger waren überzeugt, dass sich ihre Mandanten in der Mainacht in einer Notwehrsituation befanden. Der Sohn habe seinen Vater in einer bedrohlichen Situation gesehen. Hinterher hatte der 21-Jährige Striemen und Rötungen im Gesicht und der Vater ein blaues Auge. Die Anwälte gingen dabei auf die Widersprüche von Zeugenaussagen ein. "Keine Schläge aus Notwehr" hatte es dagegen im Plädoyer des Staatsanwaltes geheißen, der für den Sohn wegen Körperverletzung mit Todesfolge eine vierjährige Jugendstrafe gefordert hatte. Ein Urteil will das Gericht am kommenden Freitag verkünden.

(RP/rl)
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