Mönchengladbach Versuchter Totschlag: Vier Jahre Haft für 25-Jährigen

Mönchengladbach · Am Ende des Prozesses vor der 7. Strafkammer des Gladbacher Landgerichts wertete das Schwurgericht die Tat des Angeklagten (25), der zur Tatzeit erst ein paar Wochen in Viersen lebte, nicht mehr als versuchten heimtückischen Mord, wie es noch in der Anklage gestanden hatte. Die Richter verurteilten den 25-jährigen Polen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer vierjährigen Haftstrafe.

Nach der Beweisaufnahme war das Gericht überzeugt, dass der Angeklagte am 3. August 2014 nach einem heftigen Streitgespräch mit einem polnischen Mittrinker auf den Mann eingestochen hatte, weil "der andere endlich still sein sollte". "Der hat meine Mutter beleidigt. Da bin ich auf ihn zugegangen und habe zugestochen", hatte der Angeklagte bereits zu Prozessbeginn gesagt - und damit ein Geständnis abgelegt. Durch den Messerstich hatte das Opfer eine fünf bis sechs Zentimeter tiefe Schnittverletzung im Brustkorb erlitten. Dabei habe der Angeklagte den Tod des Mittrinkers in Kauf genommen. Mit dem Messer habe der Angeklagte eine gefährliche Körperverletzung verursacht, hieß es in der Urteilsbegründung des Gerichts.

Am Ende wäre der Streit zwischen den drei Männern und dem Angeklagten, die damals in einer Viersener Wohnung flaschenweise Wodka getrunken hatten, nicht mehr aufzuklären gewesen, waren die Richter überzeugt. Nach der Messerattacke war der Angeklagte erst einmal verschwunden gewesen, hatte sich bei Bekannten versteckt und war später von Polizeibeamten festgenommen worden. Nach Berechnungen und Blutproben soll der 25-Jährige damals einen Alkoholpegel von 2,6 Promille gehabt haben. Aus diesem Grund wäre es auch nicht auszuschließen, dass er bei der Tat in seiner Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt gewesen sei. Deshalb werteten die Richter die Tat des Polen schließlich als minder schweren Fall.

Aufgebracht durch den Streit nach der wodkareichen Party hatte der Angeklagte damals in der Küche nach dem Messer gegriffen, mit dem er eigentlich Brote schmieren wollte. Bei der Attacke war allerdings auch noch Glück im Spiel: Das Messer hatte keine lebensnotwendigen Organe getroffen, hieß es in der Urteilsbegründung.

(RP)
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